Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)            Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.b.1)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b.2)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.c)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu II.d.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.g)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des Geologischen Dienstes zur Baugrunduntersuchung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des Kreises Kleve zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Stadtwerke Emmerich zur Versorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Technischen Werke Emmerich zur Erschließung des Pumpwerkes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.e)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 2/1 -Pioniergelände- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Brouwer nimmt an der Abstimmung nicht teil.