Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

  • Die Stellplatzsatzung für die Innenstadt Emmerich sowie dem Ortsteil Elten bis zum 1. Juli 2020 zu ändern,
  • Die zur Ermittlung der Stellplatzablöse kalkulierten objektiven Herstellungskosen von Parkeinrichtungen, einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nur noch zu dem Teil umzulegen, dass sich der bisher kalkulierte Stellplatzablösebetrag möglichst halbiert,
  • Die weitergehende verwaltungsseitige Prüfung, ob der Bereich der Emmericher Innenstadt und der Ortskern von Elten für geplante Nutzungsänderungen von der Stellplatzablöse zukünftig in Gänze ausgenommen werden kann (analog § 3, Abs. 6 der „Stellplatzsatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer vom 11. Oktober 2019“)
  • Für die Zwischenzeit das von der Verwaltung vorgeschlagene „Förderregime“ zu installieren.

 


 

Mitglied Sigmund bezieht sich auf den von seiner Fraktion vorgelegten Beschlussvorschlag, der als Tischvorlage verteilt wurde und stellt den Antrag, so zu beschließen.

 

Mitglied Schaffeld kann sich mit dem von der BGE-Fraktion vorgelegten Beschlussvorschlag nicht identifizieren und bittet um Erläuterung.

 

Mitglied Dr. Reintjes kann sich dem vorgelegten Beschlussvorschlag anschließen. Weitestgehend decke sich dieser mit den von der CDU-Fraktion vorgelegten Vorschlägen zur HFA-Sitzung. Weiter fragt er nach, ob die in der Vorlage vorgeschlagenen Anregungen betr. der Gestaltung der Richtlinien für den Stellplatzablösezuschuss berücksichtigt werden.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über die auf Seite 2 der Verwaltungsvorlage abgebildeten Variationsmöglichkeiten abstimmen.

 

Der Rat beschließt

  • die Förderung von Wohnen und Gewerbe

 

Stimmen dafür 30 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Der Rat beschließt

  • die Förderung von Bestandsvorhaben

 

Stimmen dafür 26 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 4

 

Der Rat beschließt

  • eine Förderhöhe von 50 %

 

Stimmen dafür 30 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Der Rat beschließt

  • Anzahl der förderfähigen abzulösenden Stellplätze (max. 4 pro Einheit)

 

Stimmen dafür 30 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Der Rat beschließt

  • die Begrenzung auf bestimmte Vorhaben: „Ausschluss von Nutzungen, die den städtebaulichen Konzepten entgegenstehen“

 

Stimmen dafür 30 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Der Rat beschließt

  • ein Fördervolumen i. H. v. 73.000 €.

 

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes eine Richtlinie zur Förderung innerstädtischer Investitionsvorhaben mit einem Stellplatzablöse-Zuschuss auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Die Finanzierung soll ab dem Haushalt 2020 sichergestellt werden.

 

Stimmen dafür 6 Stimmen dagegen 24  Enthaltungen 0

Somit ist dieser Beschluss abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den vorgelegten Beschlussvorschlag der BGE-Fraktion abstimmen