Sitzung: 17.12.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 70 - 16 2049/2019/1
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zu den Änderungen der
Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis
und
beschließt
1.
die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende Unterdeckung in Höhe von 110 T€ der
Gebührenausgleichsrücklage im Bereich Friedhöfe durch allgemeine Haushaltsmittel an die KBE auszugleichen,
2.
die als Anlage 1 gekennzeichnete 3. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren
Satzung und
die sich hieraus ergebende Unterdeckung aus
dem Soll-Ist Abgleich zum Ende
2020 (in Höhe von voraussichtlich 65 T€)
durch allgemeine Haushaltsmittel zu
decken.
3.
Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu Beauftragen, um ein
nachhaltiges
und zukunftsfähiges
Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und
dem Betriebsausschuss zu entwickeln.
Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes
soll insbesondere die Gebührenstabilität
sein. Die umlagefähigen Kosten sind so
mit speziell zu untersuchen.
Über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.