Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis

und beschließt

1. die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende Unterdeckung in Höhe von                        110 T€ der Gebührenausgleichsrücklage im Bereich Friedhöfe durch allgemeine       Haushaltsmittel an die KBE  auszugleichen,

2. die als Anlage 1 gekennzeichnete 3. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren

    Satzung und

    die sich hieraus ergebende Unterdeckung aus dem Soll-Ist Abgleich zum Ende  

    2020 (in Höhe von voraussichtlich 65 T€) durch allgemeine Haushaltsmittel zu

    decken.

3. Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu Beauftragen, um ein nachhaltiges 

    und zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und

    dem Betriebsausschuss zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes

    soll insbesondere die Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind so

    mit speziell zu untersuchen.

 


 

Über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.