Mitglied Bartels hat eine Anfrage hinsichtlich des Presseartikels in Bezug auf eine Person im SGB XII-Bezug. Herr Dahms bittet um Verständnis, dass keine Details zu Einzelfällen mitgeteilt werden können, weist aber darauf hin, dass der bisherige Verzicht des Betreuers auf ein Eilverfahren beim Sozialgericht Beleg dafür sei, dass kein rechtswidriges Verwaltungshandeln vorläge.