Sitzung: 28.01.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2097/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den
Bebauungsplan E 9/3 -Sternstraße / Ost- dahingehend zu ändern, dass eine
Ausnahmeregelung für die Zulässigkeit einer Überschreitung der überbaubaren
Flächen durch Terrassenüberdachungen festgesetzt wird.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung: 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes E 9/3 -Sternstraße / Ost-.
Die Verfahrensgebietsgrenze ist im Anlageplan 3 mit einer gestrichelten
Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Änderungsentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und
beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Mitglied
Jörn Bartels teilt mit, dass er an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Vorsitzender
Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.