Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan E 9/3 -Sternstraße / Ost- dahingehend zu ändern, dass eine Ausnahmeregelung für die Zulässigkeit einer Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Terrassenüberdachungen festgesetzt wird.

Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 9/3 -Sternstraße / Ost-.

Die Verfahrensgebietsgrenze ist im Anlageplan 3 mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Änderungsentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Mitglied Jörn Bartels teilt mit, dass er an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.