Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Vorsitzender Jansen regt vor dem Hintergrund des erlassenen Urteils in Baden Würtemberg an, die Eingabe auf den gesamten Bereich der Schmidtstraße auszuweiten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stimmt grundsätzlich dem Vorsitzenden zu. Der jetzige Antrag bezieht sich auf den Fußgängerüberweg und die Tempo 30 Zone. Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt wurde die Begründung geliefert, um es letztendlich umsetzen zu können. Mit dem vorliegenden Antrag würde man keinen Erfolg erzielen, weil der Landesbetrieb wieder die gleichen Argumente vorbringen wird. Das Ganze würde man dann über den Weg der Lärmaktionsplanung angehen. Die Lärmaktionsplanung durchläuft die Bürgerbeteiligung und der Rat fasst den entsprechenden Beschluss. Mit dem Beschluss und dem Hinweis auf das VG-Urteil in Baden Würtemberg wird die Verwaltung nochmals auf den Landesbetrieb zugehen und versuchen die Tempo 30 Reduzierung mit den vorgebrachten neuen Argumenten zu erreichen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt zum zeitlichen Ablauf, dass erst die Offenlage stattfinden wird, danach erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat, dann Verfassung eines Anschreibens an den Landesbetrieb und anschließend eine Entscheidung vom Landesbetrieb. Bei negativer Entscheidung Klageverfahren zum Verwaltungsgericht, Klageverfahren zum Oberverwaltungsgericht.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Jörn Bartels teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass man mit dem Lärmaktionsplan ein neues Argument in die Beurteilung einbringen kann, was der Landesbetrieb nicht einfach so ignorieren kann.