Sitzung: 28.01.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 16 2108/2020
Kenntnisnahme (kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorsitzender
Jansen regt vor dem Hintergrund des erlassenen Urteils in Baden Würtemberg an,
die Eingabe auf den gesamten Bereich der Schmidtstraße auszuweiten.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs stimmt grundsätzlich dem Vorsitzenden zu. Der jetzige
Antrag bezieht sich auf den Fußgängerüberweg und die Tempo 30 Zone. Im
vorhergehenden Tagesordnungspunkt wurde die Begründung geliefert, um es
letztendlich umsetzen zu können. Mit dem vorliegenden Antrag würde man keinen
Erfolg erzielen, weil der Landesbetrieb wieder die gleichen Argumente
vorbringen wird. Das Ganze würde man dann über den Weg der Lärmaktionsplanung
angehen. Die Lärmaktionsplanung durchläuft die Bürgerbeteiligung und der Rat
fasst den entsprechenden Beschluss. Mit dem Beschluss und dem Hinweis auf das
VG-Urteil in Baden Würtemberg wird die Verwaltung nochmals auf den
Landesbetrieb zugehen und versuchen die Tempo 30 Reduzierung mit den
vorgebrachten neuen Argumenten zu erreichen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt zum zeitlichen Ablauf, dass erst die Offenlage
stattfinden wird, danach erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat, dann
Verfassung eines Anschreibens an den Landesbetrieb und anschließend eine
Entscheidung vom Landesbetrieb. Bei negativer Entscheidung Klageverfahren zum
Verwaltungsgericht, Klageverfahren zum Oberverwaltungsgericht.
Auf
Wortäußerung von Mitglied Jörn Bartels teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs
mit, dass man mit dem Lärmaktionsplan ein neues Argument in die Beurteilung
einbringen kann, was der Landesbetrieb nicht einfach so ignorieren kann.