Ein Anwohner der Deichstraße meldet sich zu Tagesordnungspunkt 3 zu Wort und teilt mit, dass insgesamt 4 Häuser durch die neue Planung des Deichverbandes vom Radweg abgeschnitten sind. Derzeit besteht ein direkter Zugang zum Deichverteidigungsweg, zur Straße, zum jetzigen Radfahrweg und zur Deichkrone, weil alle diese Funktionen auf der Deichkrone stattfinden. Mit der neuen Planung sind die Anlieger der Deichstraße von der Deichkrone und vom Radweg abgeschnitten. Der durch die Planung entstehende Umweg von 450 m bzw. 850 m ist nicht zu viel, aber der direkte sichere Weg auf den Radweg ist für die 4 Häuser mit ihren 13 Anwohnern gekappt. Entweder muss man von Dornick aus kommend über eine Länge von 450 m über die öffentliche Straße fahren, um über die Rampe den Radfahrweg zu erreichen oder aus Richtung Emmerich kommend muss man über eine Strecke von 850 m auf öffentlicher Straßen zurücklegen, um in Höhe der Hauptstraße auf den sicheren Radweg zu gelangen.

Der Radweg auf dem Deich ist ein Wunsch der Stadt Emmerich am Rhein und wurde dementsprechend in die Planung aufgenommen. Ziel der Planung war, einen komplett durchgängigen Radfahrweg von Emmerich Kupferstraße bis Dornick zu erhalten, was natürlich auch gelungen ist. Jedoch sind die Anlieger davon komplett abgeschnitten. Man rechnet mit einer 70%igen Förderung von der Bezirksregierung für diese Maßnahme. Gemäß den Förderrichtlinien können die Bau- und Ausbauvorhabennach § 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und weitere Vorhaben des Stadtverkehrs gefördert werden, die geeignet sind, den Rad- und Fußgängerweg sicher zu führen. Die vorgestellte Planung, wo mit Tempo 100 in geschlossener Ortschaft gilt, schließt dieser Sicherheit aber aus. Es sollte nochmal überlegt werden, ob die Planungen dahingehend richtig sind.

 

Vorsitzender Jansen macht den Vorschlag, da hier und jetzt keine Lösung gefunden werden kann, dass die Verwaltung seine Fragen an den Deichverband weiterleitet und diese die Antwort an die Verwaltung gibt oder in einem gemeinsamen Termin informiert.

 

Der Anwohner macht deutlich, dass er bereits im Mai 2016 bei der Offenlage der Planunterlagen diese Punkte angesprochen habe und mit Schreiben diese Punkte und einige mehr an den Bürgermeister der Stadt Emmerich, die Bezirksregierung und den Deichverband aufgegeben habe.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man seine Situation durchaus verstehen kann. Die Anwohner haben das Interesse, unmittelbar auf den Radweg zu gelangen, was auch dem Grunde nach berechtigt ist. Grundsätzlich ist aber zu betrachten, dass das Planfeststellungsverfahren die Aufgabe hat, gegenläufige Interessen gegeneinander abzuwägen, was von der Bezirksregierung Düsseldorf getan wurde und im besten Falle auch rechtmäßig gemacht wurde. Der Stadt Emmerich am Rhein gefällt die Entscheidung an der ein oder anderen Stelle auch nicht. Allerdings muss man diese immer in einen Gesamtzusammenhang stellen, wieviel Aussicht auf Erfolg ein Klageverfahren hätte. Er als Betroffener hat eine entsprechende Einwendung im Planfeststellungsverfahren an die Bezirksregierung gemacht. Er fragt den Einwender, ob er sich, nachdem die Bezirksregierung seinem Einwand nicht nachgekommen ist, gegen den Beschluss gewandt hat.

 

Der Anwohner merkt an, dass er die Hoffnung gehabt habe, dass in den nunmehr vorgestellten Plänen eine entsprechende Änderung eingetragen ist, was leider nicht der Fall ist. Er stellt in Frage, ob die Rampe unbedingt behindertengerecht ausgeführt werden muss oder in welcher Weise sie überhaupt ausgelegt werden muss. Vielleicht müsste man darüber nochmals diskutieren.

 

Vorsitzender Jansen stellt an die Verwaltung die Frage, ob es Sinn macht diese Thematik nochmals bei der Bezirksregierung vorzutragen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass dies keinen Sinn macht und das Verfahren abgeschlossen ist. Er kann nicht beurteilen, inwieweit es Sinn macht, nochmals vor dem Hintergrund des Planfeststellungsbeschlusses die Dinge zu erörtern.  Die Verwaltung wird den Kontakt mit den entsprechenden Kollegen diesbezüglich aber nochmals suchen.

 

Mitglied Leypoldt ergänzt, dass auch zur Sprache gebracht werden sollte, dass in Dornick Flächen liegen, wo man im 90 Grad-Winkel zur Deichkrone hochgeht. Die in den Planunterlagen gezeigten Rampen waren alle barrierefrei. Vielleicht könnte man dies an der ein oder anderen Stelle, die hochgeht, anregen.

 

Vorsitzender Jansen stellt abschließend fest, dass die Verwaltung den Kontakt suchen wird.