Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Windfang nach der vorgestellten Variante 2 im Rahmen der Errichtung des Schulgebäudes ‚Brink‘ der Gesamtschule Emmerich am Rhein umzusetzen.

 


Herr Gellert erklärt, dass der offizielle Haupteingang weiterhin zum Nonnenplatz ausgerichtet sei. Der überwiegende Teil der Schüler wird jedoch durch den abzuhandelnden Eingang zum Schulhof die Schule betreten. Die vorgesehenen Eingänge sind für die jeweils zu erwartenden Schülerzahlen ausreichend. Gem. Beschluss vom 26.03.2019 sollte die Situation am behandelten Eingang mittels eines Windfangs verbessert werden. Diese Verbesserung kann durch die vorgestellten Varianten für den Windfang erfolgen. 

 

Herr Gellert stellt die drei Varianten aus der Anlage zu TOP 3 vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Mitglied Kulka fragt an, ob im Rahmen der Barrierefreiheit automatische Türen eingeplant wurden.

 

Herr Gellert verneint dies und erläutert, dass die vorgesehenen Türanlagen die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.

 

Vertretendes Mitglied Sigmund fragt an, ob elektrische Schiebetüren verwendet werden können.

 

Frau Feldmann ergänzt, dass der besagte Eingang der Haupteingang von Seiten des Schulhofes sein wird. Die Praxis habe gezeigt, dass ohne einen Windfang mehr Verschmutzung auftritt und damit die Folgekosten höher ausfallen.

 

Mitglied Swhajor fragt an, ob man die Situation im Nutzungszustand beurteilen könne und gegebenenfalls einen Windfang nachrüsten könne.

 

Vertretendes Mitglied Bartels pflichtet dem bei.

 

Herr Gellert erklärt, dass eine Nachrüstung nicht möglich sei. Der Windfang benötigt eine Bodenplatte, welche mit den Rohbauarbeiten hergestellt werden müsse. Diese sollen zeitnah vergeben werden und daher ist eine Entscheidung nun erforderlich.

 

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag nach Beschlussvorschlag.