Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink teilt mit, dass die zu unterführende Straße die Verlängerung der Gerhard-Storm-Straße ist. In den ERA- und EFA-Richtlinien heißt es, dass, wenn eine Hauptstraße ausgebaut wird, selbst bei kurzen Unterbrechungen eine Weiterführung des Rad-/Fußweges nicht fehlen darf.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Bartel mit, dass keine genaue Kostenangabe gemacht werden kann. Die Planungskosten werden schon hoch sein und der Planungsverfahren ist sehr aufwendig. Da die DB AG federführend ist plant sie so, wie es im Planfeststellungsverfahren dargestellt ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt aus einer Erinnerung mit, dass der Kostenfaktor vor 8 Jahren bei ca. 1,4 bis 1,5 Mio. € lag.

 

Mitglied Spiertz stellt klar, dass der Fahrradübergang am jetzigen Bahnübergang bestehen bleibt und der Fahrradfahrer ihn auch so benutzen kann.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass von der Stadt Emmerich am Rhein aufgrund der gefassten Ratsbeschlüsse eine entsprechende Stellungnahme abgegeben wurde. Auf der einen Seite hat die Stadt Emmerich gesagt, dass sie die Kosten dafür nicht tragen werde, auf der anderen Seite vertritt die Stadt Emmerich am Rhein die Auffassung, dass die Nebenanlage (Radweg) in der EÜ als zwingend erforderlich angesehen wird, da sie die Verkehre zum Bahnhof sicherstellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion Klimamobilität hält die Stadt Emmerich am Rhein es für wichtig, dass die Planfeststellungsbehörde von ihrem Standpunkt abweichen und es dennoch entsprechend bauen.

 

Mitglied ten Brink ergänzt, dass es in der Rechtsprechung zum Eisenbahnkreuzungsgesetz den Passus gibt „der Straßenbaulastträger hätte fordern müssen“. Die Stadt Emmerich am Rhein ist der Straßenbaulastträger.