Sitzung: 28.01.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 16 2140/2020
Kenntnisnahme (kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied
ten Brink teilt mit, dass die zu unterführende Straße die Verlängerung der
Gerhard-Storm-Straße ist. In den ERA- und EFA-Richtlinien heißt es, dass, wenn
eine Hauptstraße ausgebaut wird, selbst bei kurzen Unterbrechungen eine
Weiterführung des Rad-/Fußweges nicht fehlen darf.
Auf
Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Bartel mit, dass keine genaue
Kostenangabe gemacht werden kann. Die Planungskosten werden schon hoch sein und
der Planungsverfahren ist sehr aufwendig. Da die DB AG federführend ist plant
sie so, wie es im Planfeststellungsverfahren dargestellt ist.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs teilt aus einer Erinnerung mit, dass der Kostenfaktor
vor 8 Jahren bei ca. 1,4 bis 1,5 Mio. € lag.
Mitglied
Spiertz stellt klar, dass der Fahrradübergang am jetzigen Bahnübergang bestehen
bleibt und der Fahrradfahrer ihn auch so benutzen kann.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass von der Stadt Emmerich am Rhein
aufgrund der gefassten Ratsbeschlüsse eine entsprechende Stellungnahme
abgegeben wurde. Auf der einen Seite hat die Stadt Emmerich gesagt, dass sie
die Kosten dafür nicht tragen werde, auf der anderen Seite vertritt die Stadt
Emmerich am Rhein die Auffassung, dass die Nebenanlage (Radweg) in der EÜ als
zwingend erforderlich angesehen wird, da sie die Verkehre zum Bahnhof
sicherstellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion Klimamobilität
hält die Stadt Emmerich am Rhein es für wichtig, dass die
Planfeststellungsbehörde von ihrem Standpunkt abweichen und es dennoch
entsprechend bauen.
Mitglied
ten Brink ergänzt, dass es in der Rechtsprechung zum Eisenbahnkreuzungsgesetz
den Passus gibt „der Straßenbaulastträger hätte fordern müssen“. Die Stadt
Emmerich am Rhein ist der Straßenbaulastträger.