Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gem. § 4a Abs. 3 BauGB, den Entwurf des Bebauungsplans E 18/13 -VEP Neumarkt- in seinen geänderten Teilen erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sollen die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut von den betroffenen Behörden eingeholt werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.