Gegen die gem. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.

 

Das Mitglied Herr Hartmann merkt an, dass er zukünftig die Niederschriften und Einladungen der Seniorenvertretung ausschließlich per E-Mail bekommen möchte. Die Verwaltung sichert zu, dass man dieser Bitte nachkommen werde.