Sitzung: 11.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 10
Vorlage: 02 - 16 2160/2020
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen
Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets
100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 06.02.2020 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.
NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom
__________folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 76.832.360
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 80.835.462
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 72.562.014
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 75.239.050
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 6.741.184
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 23.484.614
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.643.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
2.137.860 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 15.643.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 11.094.700 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.003.101 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 10.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle
Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen
und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von
ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zu-stimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
4. den Stellenplan 2020
Stadtkämmerin Frau Goertz erläutert anhand der Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die Vorlage und die Veränderungsliste.
Mitglied Dr. Reintjes stellt, im Namen seiner Fraktion den Antrag, gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum SPD-Antrag- Nr. VI/2020, zu beschließen.
Mitglied Mölder teilt für die SPD-Fraktion mit, dass sie den Antrag das Investitionsprojekt 7.005069.700 Umbau Dr. Robbers-Park aufrechterhalten, die Gelder könnten bei Bedarf auch abgerufen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend mit, die Planung nicht vor dem Hintergrund einer Fördermöglichkeit erfolgt sei. Zu diesem Zeitpunkt habe es für diese Planung kein Förderregime gegeben. Ende des vergangenen Jahres habe die Landesregierung ein neues Förderprogramm auferlegt und nun habe die Verwaltung versucht, trotz der laufenden und zum wesentlichen Teil auch abgeschlossenen Planung in das Programm aufgenommen zu werden. Dieses sei negativ beschieden, da die Planung schon begonnen hatte. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass die Planung auf jeden Fall durchgezogen werden sollte, ein Sperrvermerk ändere nicht, da man sich auch am Ende des Planungsprozesses befinde.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das Investitionspaket 7.005069.700 – Umbau Dr.-Robbers-Park Elten – nicht mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Stimmen dafür 12 Stimmen dagegen 5 Enthaltungen 2
Mitglied Jansen stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum SPD-Antrag Nr. VII/2020 zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, ein Radar-Display mit
Datenerfassung anzuschaffen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan
2020 zur Verfügung zu stellen.
Stimmen dafür 17 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 2
Nun lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushalt abstimmen.