Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, ordnungsbehördliche Bestattungen in Urnenwahlgräbern auf dem Emmericher Friedhof durchzuführen und ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 


 

Frau Schlitt bezieht sich bei ihren Erläuterungen auf die in der Vorlage dargestellte Sachdarstellung.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund teilt die Verwaltung mit, dass auf kirchlichen Friedhöfen keine Sozialbestattungen durchgeführt werden. Die Wirtschaftlichkeit, wie unter Punkt 7 der Vorlage beschrieben, beziehe sich rein auf Emmerich.

 

Mitglied Meschkapowitz hält eine wirtschaftliche Prüfung im Hinblick auf Sozialbestattungen  für denkbar unpassend, hier stehe die Würde des Menschen im Vordergrund.

 

Mitglied Siebers begrüßt diese Form der Sozialbestattungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.