Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde wird mit Wirkung vom 01.04.2020 auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) übertragen.

 


 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.