Herr Bartel führt aus, dass der § 8 a KAG zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Dieser sieht in erster Linie Verbesserung der Zahlungsmodalitäten und Regelungen zu Härtefällen vor und führt auch die Möglichkeit einer Förderung durch die Landesregierung zur finanziellen Entlastung der Anlieger an. Das Förderprogramm liegt der Verwaltung bislang noch nicht vor; es soll im Februar 2020 veröffentlicht werden. In dem Förderprogramm werden die Voraussetzungen abgebildet sein, was die Stadt leisten muss, damit man in den Genuss der Fördermittel kommt und um es an den Bürger weiterleiten zu können. Sofern die Verwaltung Klarheit über die Modalitäten hat wird der Ausschuss für die entsprechenden Beschlussfassungen beteiligt werden.