Sitzung: 28.01.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr
Bartel führt aus, dass der § 8 a KAG zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Dieser
sieht in erster Linie Verbesserung der Zahlungsmodalitäten und Regelungen zu
Härtefällen vor und führt auch die Möglichkeit einer Förderung durch die
Landesregierung zur finanziellen Entlastung der Anlieger an. Das Förderprogramm
liegt der Verwaltung bislang noch nicht vor; es soll im Februar 2020
veröffentlicht werden. In dem Förderprogramm werden die Voraussetzungen
abgebildet sein, was die Stadt leisten muss, damit man in den Genuss der
Fördermittel kommt und um es an den Bürger weiterleiten zu können. Sofern die
Verwaltung Klarheit über die Modalitäten hat wird der Ausschuss für die
entsprechenden Beschlussfassungen beteiligt werden.