Sitzung: 18.02.2020 Wahlausschuss
Gegen die gemäß §
21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung
vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände
erhoben. Sie werden vom Vorsitzenden und dem stellv. Schriftführer unterzeichnet.