Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Satzung über die die Festlegung der Gebietszone und der Höhe des Geldbetrages nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 48 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für den Innenstadtbereich der Stadt Emmerich a. Rh. (im folgenden Stellplatzablösesatzung).

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Für die BGE-Fraktion teilt Mitglied Leypoldt mit, dass man froh ist, dass bis zum Sommer eine Änderung der Satzung herbeigeführt werden soll und schließt sich der Verwaltungsvorlage an.

 

Mitglied Kukulies teilt für die UWE-Fraktion ebenfalls mit, dass man der Verwaltungsvorlage zustimmen wird. Persönlich sind seiner Meinung nach die Ablösebeträge noch verhältnismäßig hoch.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.