Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze zur Kenntnis.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt einleitend mit, dass die bisherigen Abschnitte sehr zügig abgearbeitet wurden. Das praktische Vorgehen hat einen gewissen Vorlauf. Bereits in 2015 wurden die Planungen für den Planungsabschnitt 2 von Herrn Friedrich vorgestellt. In 2017 hatte die Verwaltung und der Deichverband einen weiteren Termin, wo die Ergebnisse des Planfeststellungsbeschlusses mitgeteilt wurden. In dem Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 2 waren zahlreiche Nebenbestimmungen aufgeführt, die noch abgearbeitet werden mussten. Nunmehr wird das Ergebnis der Deichmaßnahme im Planfeststellungsabschnitt 2 vom Deichverband vorgestellt und Erster Beigeordneter Dr. Wachs übergibt das Wort an Herrn Friedrich.

Herr Friedrich teilt mit, dass der Deichverband im gesamten Verbandsgebiet auf einer Strecke von über 45 km Deiche noch den ein oder anderen Bauabschnitt parallel plant und auf die Planfeststellungsbeschlüsse wartet. Umso schöner ist es, das beim Planfeststellungsabschnitt 2 in Dornick bis zur Kläranlage Emmerich der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Er übergibt nunmehr das Wort an Herrn Steffen, der eingehend anhand der Power-Point-Präsentation den Abschnitt vorstellt, den die Stadt Emmerich am Rhein betrifft (Fahrradweg, Rampen) (online im Ratsinformationssystem abrufbar). Die vorgestellte Planung wurde vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz und der Bezirksregierung geprüft, weil die Maßnahmen entsprechende Auswirkungen hatten. Wie z. B. bei der Planung von Rampen, die dazu führt, dass sich der Deichquerschnitt verbreitert und man dadurch ins Deichvorland hineinkommt, was wiederum den Rheinquerschnitt einengt und dies hydraulische Auswirkungen auf den Rhein hat. Der Deichverband hatte die Aufgabe, so wenig wie möglich ins Deichvorland zu kommen. Nunmehr erläutert Herr Steffen anhand der verschiedenen Pläne in der Power-Point-Präsentation.

 

Mitglied Leypoldt geht auf den Bereich der Fahrradrampe an der Stadtweide ein und stellt die Frage, ob zusätzlich zur Barrierefreiheit mit einer 6 %ige Steigung eine größere Steigung mitgeprüft wurde. Herr Steffen antwortet, dass nur auf die Behindertengerechtigkeit mit 6 % geprüft werden. Eine höhere Steigung würde allerdings keinen Unterschied machen, da dies immer einer Verbreiterung des Querschnitts bedeutet. In dem Bereich befindet sich die engste Stelle und der Deichverband musste sich mit dem Deichbau entsprechend anpassen.

 

Mitglied Leypoldt stellt bezüglich des Abschnittes in Höhe der Kläranlage bis zum Bereich des Wendehammers fest, dass sich der Deich im Deichvorland durch die neue Planung verändern wird. Dadurch, dass der Deichverteidigungsweg dort angelegt wird, wird die bereits vorhandene Engstelle noch enger. Nach dem Bereich der Kläranlage wäre ein direkter Anschluss an einen Radweg möglich, um auf die Stadtweide zu kommen. Der linke Bereich ist in der vorliegenden Planung noch nicht richtig dargestellt.

Dem stimmt Herr Steffen zu; eine aktuelle Planung liegt vor und kann per USB-Stick gezeigt werden.

Herr Friedrich erklärt, dass die Aspekte natürlich die präsentierten Abschnitte betrifft. Fakt ist aber, dass zwischen der Kläranlage und der Stadtweide mehr wie 50 m liegen. Beim Hof Reymer und am Wendehammer hat man die Idee für gut befunden, die Dinge zu vereinen und die Rampe dort anzuschließen. Nach Überprüfung durch die Bezirksregierung und unter Hinzuziehung der fachlichen Stellungnahme der Technischen Behörde des Landesumweltamtes ist als Ergebnis herausgekommen, dass diese Lösung nicht verträglich ist. Der Deichverband musste die Forderung der Bezirksregierung akzeptieren und umsetzen.

Nunmehr wird die aktuelle Planung auf die Leinwand geworfen.

Mitglied Gerritschen hat eine Frage zum behindertengerechten Übergang vom Fahrradweg zur Kupferstraße. Herr Steffen erklärt, dass man bei der Kupferstraße eine Höhe von 19,41 m Oberkante hat und der Deich auf einer Höhe von 20,1 m ankommt. Zum Zeitpunkt der damaligen Antragstellung hatte der Deichverband die Höhe bereits schon auf 150 m abgewickelt. Von der Bezirksregierung wurde dies verboten und die Antragsunterlagen mussten korrigiert werden, weil von der Bezirksregierung festgeschrieben wurde, dass die Höhe komplett durchgängig sein muss. Es bestand die Idee, die Kupferstraße anzuheben. Allerdings liegt in dem Bereich eine Gleiseinlage, die einen kompletten Übergang zur Straße hin nach vorne darstellt.

Herr Friedrich ergänzt, dass die Höhenabwicklung von ca. 60-70 cm auch für Fahrradverkehr verkehrstechnisch möglich ist. Es war der Wunsch der Stadt Emmerich am Rhein, die Rampe behindertengerecht auszuführen, was allerdings von der Bezirksregierung abgelehnt wurde, um den Hochwasserschutz weiterhin zu gewährleisten.

 

Mitglied Weikamp fragt nach, wieviel Meter die letzte Abfahrt auf dem Deichverteidigungsweg bis zum Radweg, um auf die Stadtweide zu kommen,

entfernt ist. Es ist also so, dass jeder Radfahrer über den Deichverteidigungsweg fahren wird. Herr Steffen erwidert, dass die derzeitige Situation nicht anders ist; derzeit fährt der Radfahrer gemeinsam mit den Kraftfahrzeugen oben auf der Deichkrone. Das Gefahrenpotential wird mit der neuen Regelung weniger sein, auch wenn die Aussicht vielleicht nicht die Schönste ist.

 

Mitglied Kukulies fragt nach, inwiefern bei den geplanten Deichbaumaßnahmen an die Insekten gedacht wird. Herr Friedrich macht deutlich, dass der Deichverband bereits jetzt bei vielen seiner Maßnahmen dem ökologischen Teil einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein technisches Bauwerk, welches klare Aufgaben zu erfüllen hat. Mit möglichen Sandflächen am Deich muss zurückhaltender gearbeitet werden. Bei den Baumaßnahmen wird aber vermehrt auf die Trockenheit und den Trockenstress geachtet. Man verwendet Saatgutmischungen, die den verschiedenen Witterungsverhältnissen besser standhalten können. Bei den Ausgleichsmaßnahmen wird auf eine gewisse Biodiversität geachtet.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Brouwer, ob noch etwas gegen ein ausgesprochenes Nein bei gewünschten Maßnahmen unternommen werden könnte, erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass ein Planfeststellungsbeschluss mit entsprechenden Nebenbestimmungen vorliegt. Derzeit vermag er nicht zu sagen, ob die Möglichkeit der Klage besteht. Man darf aber auch nicht außer Acht lassen, dass es immer gute und triftige Gründe geben muss, um eine Klage anzustreben. Herr Friedrich und Herr Steffen haben ausführlich geschildert, was die Abwägungsgründe der Bezirksregierung waren, den Forderungen nicht nachzukommen. Das bemisst sich u. a. auf die Verbreiterung des Deiches in das Rheinvorland und den damit mangelnden Ablaufqualitäten und dem Nichterreichen der Bemessungswässer. Die Stadt Emmerich am Rhein hatte sich auch Gedanken darüber gemacht und sind letztendlich der gleichen Meinung des Deichverbandes.

 

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Power-Point-Präsentation mit den aktuellen Plänen online im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Friedrich nutzt die Gelegenheit und lädt die Klasse der Gesamtschule zum Deichverband ein.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen des Deichverbandes einstimmig zur Kenntnis.