Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde wird mit Wirkung vom 01.04.2020 auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) übertragen.

 


Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschießen, lässt der Vorsitzende abstimmen.