Sitzung: 03.03.2020 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 2172/2020
Beschlussvorschlag
Die Festsetzungsbefugnis der obersten
Dienstbehörde wird mit Wirkung vom 01.04.2020 auf die Rheinischen
Versorgungskassen (RVK) übertragen.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschießen, lässt der Vorsitzende abstimmen.