Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unterstützt die folgenden vier Forderungen der Organisation Seebrücke:

 

Öffentliche Solidaritätserklärung (Forderung 1):

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein erklärt sich mit Menschen auf der Flucht, der Seenotrettung und den Zielen der Seebrücke solidarisch.

 

Aufnahme zusätzlich zur Quote (Forderung 6):

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt unter Berücksichtigung der jeweils aktuell verfügbaren Unterbringungsmöglichkeiten bis zu fünf Plätze für die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden bereit. Die entsprechende Aufnahme geschieht zusätzlich zur Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und hat im Einvernehmen mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie der Kreisausländerbehörde zu erfolgen.

 

Vernetzung (Forderung 10):

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass sich die Stadt mit anderen Städten vernetzt und dem kommunalen Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ beitritt.

 

Transparenz (Forderung 11):

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass alle unternommenen Handlungen veröffentlicht werden.

 


Mitglied Schaffeld zeigt sich entsetzt über die Diskussion und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss. Sie appelliert an die Ratsmitglieder, sich dem Beschluss der Stadt Kevelaer anzuschließen, die diese Erklärung unterzeichnet habe, um einzelnen die Möglichkeit und Chance zu geben, bis hier zu kommen.

 

Mitglied Ulrich macht deutlich, dass diese Angelegenheit national und europäisch gelöst werden und nicht Aufgabe der Kommunen sein müsse. Es ginge nicht um die unbegleiteten Kinder auf Lesbos, sondern der Antrag beziehe sich auf die Schiffbrüchigen, die seit Wochen und Monate keinen sicheren Hafen hatten und einen solchen finden sollten. Das Bundesinnenministerium habe sich bereit erklärt, 50 % aller solcher Fälle aufzunehmen und wenn diese nach einem gewissen Schlüsselverzeichnis Deutschland zugeordnet würden, würden diese auch aufgenommen.  Die Flüchtlinge, die bis zum jetzigen Zeitpunkt Emmerich zugewiesen wurden, seien entsprechend aufgenommen und versorgt worden. Er sieht hier in diesem Vorgang eher einen deklartorischen Charakter und ist der Meinung, dass selbstverständlich weiterhin die Bereitschaft erklärt werden müsse, diejenigen, die uns zugewiesen würden, aufzunehmen. Weiterer Maßnahmen bedarf es seiner Meinung nach nicht.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Schaffeld, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.