Sitzung: 18.02.2020 Wahlausschuss
Verpflichtung der
Beisitzer Der Wahlleiter erläutert, dass zunächst die Beisitzer bzw. stv. Beisitzer, die in dieser Wahlperiode erstmalig an einer Sitzung des Wahlausschusses teilnehmen, zu verpflichten seien. |
Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und der Wahlleiter verliest folgende Verpflichtungsformel: Verpflichtung als Beisitzer/Beisitzerin des
Wahlausschusses der Stadt Emmerich am Rhein Ich verpflichte
mich, über meinen Eid zum kommunalen Mandatsträger hinaus als Beisitzer/Beisitzerin
im Wahlausschuss mein Amt unparteiisch wahrzunehmen und Verschwiegenheit
über die mir bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zu
bewahren. Insbesondere
werde ich Verschwiegenheit über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten ausüben. Ich bin belehrt
worden, dass Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge
nur an Behörden, Gerichte und sonstige amtliche Stellen erteilt werden dürfen,
wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens
oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich wird. 46446 Emmerich am Rhein, den 18.02.2020 Die Beisitzer/-innen / stv. Beisitzer/-innen Lorenz, Marianne (stv. Beisitzerin) Mölder, Manfred (Beisitzer) Reintjes, Gregor (stv. Beisitzer) Siebers, Sabine (stv. Beisitzerin) unterschreiben diese.
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