Verpflichtung der Beisitzer

Der Wahlleiter erläutert, dass zunächst die Beisitzer bzw. stv. Beisitzer, die in dieser Wahlperiode erstmalig an einer Sitzung des Wahlausschusses teilnehmen, zu verpflichten seien.

 

Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und der Wahlleiter verliest folgende Verpflichtungsformel:

 

Verpflichtung als Beisitzer/Beisitzerin des Wahlausschusses

der Stadt Emmerich am Rhein

 

Ich verpflichte mich, über meinen Eid zum kommunalen Mandatsträger hinaus als

Beisitzer/Beisitzerin im Wahlausschuss mein Amt unparteiisch wahrzunehmen

und Verschwiegenheit über die mir bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zu bewahren.

Insbesondere werde ich Verschwiegenheit über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten ausüben.

 

Ich bin belehrt worden, dass Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für

Wahlvorschläge nur an Behörden, Gerichte und sonstige amtliche Stellen erteilt

werden dürfen, wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich wird.

 

46446 Emmerich am Rhein, den 18.02.2020

 

Die Beisitzer/-innen / stv. Beisitzer/-innen

 

Lorenz, Marianne (stv. Beisitzerin)

Mölder, Manfred (Beisitzer)

Reintjes, Gregor (stv. Beisitzer)

Siebers, Sabine (stv. Beisitzerin)

 

unterschreiben diese.