Beschlussvorschlag

 

I.          Der Jugendhilfeausschuss beschließt die kommunale Trägerschaft für die zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene (14 – 27 Jahre).

 

II.         Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung den möglichen Neubau am Standort der „Alten Rheinfähre“ für die Nutzung als Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene zu prüfen und das vorgelegte Rahmenkonzept entsprechend zu ergänzen.

 

 


Bürgermeister Hinze fasst den bisherigen Verlauf der Beratungen mit den unterschiedlichen Beteiligten zur zweiten Jugendeinrichtung kurz zusammen.

 

Die Verwaltung habe wie in der Vorlage dargestellt, die Vor - und Nachteile der Trägerschaft unter freier sowie unter kommunaler Trägerschaft gegenübergestellt. Hierbei sei deutlich geworden, dass die kommunale Trägerschaft deutliche Vorteile mit sich bringe.

 

Dem Wunsch der Politik nach geeigneten Räumlichkeiten zu suchen sei die Verwaltung nachgekommen. Jedoch konnten - wie bereits in früherer Sitzung berichtet - keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden. Die besichtigten Objekte kommen entweder z.B. wegen ihrer Lage oder weil der Eigentümer nicht gewillt war, das Gebäude für eine Jugendeinrichtung zu vermieten nicht infrage.

           

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung wurde zwischenzeitlich der Antrag beraten, für den Bereich rund um St. Martini keine Wohnbebauung zuzulassen, um diesen für den sozialen Bereich und auch für Jugendliche nutzen zu können. Diese Fläche sei gut dafür geeignet, dort etwas für ältere Jugendliche anbieten. Die eventuell mögliche Mitbenutzung des Sandstandes durch die Jugendeinrichtung würde den Standort deutlich aufwerten.

 

Mit dem jetzigen Besitzer des Gebäudes „Alte Rheinfähre“ seien inzwischen Gespräche geführt worden. Dieser könne sich vorstellen, so wie in der Vorlage geschildert, dort eine zweite Jugendeinrichtung - nach derzeitigem Stand in der ersten Etage -  nach Wünschen der Stadt Emmerich am Rhein zu errichten.

 

Deutlich macht Bürgermeister Hinze nochmal, dass erst nachdem feststeht, welche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen können, das erstellte Rahmenkonzept weiter konkretisiert werden könne. Die gewünschte Einbindung der Jugendlichen in die Konzepterstellung halte er, solange noch nicht feststehe welche Räumlichkeiten und wann zur Verfügung stehen, für verfrüht.

 

Bürgermeister Hinze bittet um Erteilung des Prüfauftrages zum möglichen Neubau am Standort der „Alten Rheinfähre“ für die Nutzung als Jugendeinrichtung, da jetzt Klarheit über den möglichen Ort bzw. die Räumlichkeiten bestehe. Er regt an, Fragen des Ausschusses dazu mit in den Prüfauftrag aufzunehmen, damit die Verwaltung diese dann zu gegebener Zeit beantworten kann.

 

Mitglied Weicht teilt für die BGE mit, dass der Sachstand so wie er lt. Verwaltungsvorlage derzeit ist, für zu unklar gehalten werde. Auch könne über die Kosten noch nichts gesagt werden. Zum Punkt I des Beschlussvorschlages möchte die BGE daher heute keinen Beschluss herbeiführen. Sollte dies keine Zustimmung finden, werde sie Beratungsbedarf anmelden.

 

Es schließt sich eine Diskussion darüber an, ob Punkt I „Der Jugendhilfeausschuss beschließt die kommunale Trägerschaft für die zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene“ bereits eine konkrete Entscheidung für die Errichtung der zweiten Jugendeinrichtung beinhaltet.

 

Vorsitzender Ludwig stellt fest, dass die Verwaltung mit dem Beschluss lediglich einen Prüfauftrag erhält. Punkt I des Beschlusses beziehe sich lediglich auf die Art der Trägerschaft. 

 

Mitglied Bongers begrüßt den Prüfauftrag, hält es aber für erforderlich, dass vor einem endgültigen Beschluss im Jugendhilfeausschuss die Fraktionen noch Gelegenheit haben, sich unter Berücksichtigung von Informationen durch die Verwaltung zu derzeit noch offenen Fragen beraten zu können.

 

Bürgermeister Hinze teilt mit, die Verwaltung nehme Fragen seitens der Politik gerne entgegen. Er regt an, Fragen zur Beantwortung durch die Verwaltung einzureichen.

 

Mitglied Weicht sieht nach diesen Erläuterungen davon ab, Beratungsbedarf anzumelden.

 

Zum Konzept für die Jugendeinrichtung merkt Bürgermeister Hinze nochmal an, dass es zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Sinn mache, Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein solches Konzept müsse sich zu gegebener Zeit auch an den konkreten Bedürfnissen der Jugendlichen orientieren und flexibel aufgebaut werden. Er halte es für erforderlich, den Jugendlichen auch Freiräume zu vermitteln, ihre Mitbestimmung zuzulassen und auch teilweise Organisation durch die Jugendlichen selbst zum Ziel zu haben.

Wichtig sei auch die Jugendlichen rechtzeitig einzubinden. Allerdings sei dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zielführend.

 

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.