Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die in der Anlage 1 benannten ersten fünf KITAs: Sterntaler, St. Martini, Arche Noah, St. Aldegundis und Polderbusch werden gemäß den Vorschriften der §§ 44 u. 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), für die Kindergartenjahre 2020/2021 bis einschließlich 2024/2025 in die Förderung der plusKITA-Einrichtungen aufgenommen.

Die Förderung beträgt pro Kindergartenjahr und Plus-KITA 31.000 €.

 

 

 


Die Anlage 1 - Auswahl der plus KITA-Einrichtungen ab dem KGJ 2020/2021 - wird als Tischvorlage vorgelegt.

Die Vorlage wird verwaltungsseitig vorgestellt. Demnach erhalten plusKITA-Einrichtungen zukünftig im Rahmen der §§ 44 u. 45 KiBiz einen Landeszuschuss i.H.v. mindestens 30.000 € jährlich.

 

Frau Bremer schlägt vor, den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der jetzt als Tischvorlage vorliegenden Auswahlliste wie folgt zu ändern:

 

Die in der Anlage 1 benannten ersten fünf KITAs: Sterntaler, St. Martini, Arche Noah, St. Aldegundis und Polderbusch werden gemäß den Vorschriften der §§ 44 u. 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), für die Kindergartenjahre 2020/2021 bis einschließlich 2024/2025 in die Förderung der plusKITA-Einrichtungen aufgenommen.

Die Förderung beträgt pro Kindergartenjahr und Plus-KITA 31.000 €.