Sitzung: 12.03.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 2198/2020
Beschlussvorschlag
Die in der Anlage 1 benannten ersten fünf KITAs: Sterntaler, St. Martini, Arche Noah, St. Aldegundis und Polderbusch werden gemäß den Vorschriften der §§ 44 u. 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), für die Kindergartenjahre 2020/2021 bis einschließlich 2024/2025 in die Förderung der plusKITA-Einrichtungen aufgenommen.
Die Förderung beträgt pro Kindergartenjahr und Plus-KITA 31.000 €.
Die Anlage 1 - Auswahl der plus KITA-Einrichtungen ab dem KGJ 2020/2021 - wird als Tischvorlage vorgelegt.
Die Vorlage wird verwaltungsseitig vorgestellt. Demnach erhalten plusKITA-Einrichtungen zukünftig im Rahmen der §§ 44 u. 45 KiBiz einen Landeszuschuss i.H.v. mindestens 30.000 € jährlich.
Frau Bremer schlägt vor, den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der jetzt als Tischvorlage vorliegenden Auswahlliste wie folgt zu ändern:
Die in der Anlage 1 benannten ersten fünf KITAs: Sterntaler, St. Martini, Arche Noah, St. Aldegundis und Polderbusch werden gemäß den Vorschriften der §§ 44 u. 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), für die Kindergartenjahre 2020/2021 bis einschließlich 2024/2025 in die Förderung der plusKITA-Einrichtungen aufgenommen.
Die Förderung beträgt pro Kindergartenjahr und Plus-KITA 31.000 €.