Beschlussvorschlag

 

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz (Anlage 2).

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der baulichen Voraussetzungen und der Erteilung einer Betriebserlaubnis, für den Ortsteil Elten die Einrichtung einer weiteren dauerhaften Kita-Gruppe und beauftragt die Verwaltung die Planungen hierfür aufzunehmen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf eine Ausweitung des Betreuungsangebotes für 3 bis 5 Kita-Gruppen insgesamt für die Bezirke 1, 4 und 5 (Hüthum-Borghees, Außenbezirk u. Innenstadt) als dauerhafte Lösung hinzuwirken.

 

  1. Der freiwillige Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die Zusatzplätze der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Martinus wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 verlängert.

 

  1. Die Einrichtung der 5. Kita-Gruppe für die Dauer von ca. 3 Jahren an der Kindertageseinrichtung Polderbusch wird für den Träger, die Kath. Kirchengemeinde St. Chistophorus, kostenneutral erfolgen. Gleiches gilt für eine derzeit in Planung befindliche Übergangsgruppe an der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist bzw. St. Martini.  

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz dafür einzusetzen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben zu beantragen.

 

 


Frau Bremer erläutert die umfangreiche Verwaltungsvorlage.

 

Fragen seitens der Ausschussmitglieder werden nicht gestellt. Der Vorsitzende lässt über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.