Sitzung: 12.03.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04 - 16 2199/2020
Beschlussvorschlag
1.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der
Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33
KiBiz die in der Anlage
2 aufgelisteten Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen,
unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für
das Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss
die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die
ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1
geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß
§ 24 Abs. 2 KiBiz (Anlage 2).
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der baulichen Voraussetzungen
und der Erteilung einer Betriebserlaubnis, für den Ortsteil Elten die
Einrichtung einer weiteren dauerhaften Kita-Gruppe und beauftragt die
Verwaltung die Planungen hierfür aufzunehmen.
- Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf eine Ausweitung des
Betreuungsangebotes für 3 bis 5 Kita-Gruppen insgesamt für die Bezirke 1,
4 und 5 (Hüthum-Borghees, Außenbezirk u. Innenstadt) als dauerhafte Lösung
hinzuwirken.
- Der freiwillige
Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die Zusatzplätze
der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Martinus wird
für das Kindergartenjahr 2020/2021 verlängert.
- Die Einrichtung der 5.
Kita-Gruppe für die Dauer von ca. 3 Jahren an der Kindertageseinrichtung
Polderbusch wird für den Träger, die Kath. Kirchengemeinde St.
Chistophorus, kostenneutral erfolgen. Gleiches gilt für eine derzeit in
Planung befindliche Übergangsgruppe an der Kindertageseinrichtung
Heilig-Geist bzw. St. Martini.
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den
Landeszuschuss sowie den Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz dafür
einzusetzen.
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss
für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben zu beantragen.
Frau Bremer erläutert die umfangreiche Verwaltungsvorlage.
Fragen seitens der Ausschussmitglieder werden nicht gestellt. Der
Vorsitzende lässt über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.