Sitzung: 21.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2213/2020
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das
Bodendenkmal Mittelalterliche bis neuzeitliche Burg und Hof Haus Offenberg die
Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im
Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als
ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und
beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 093.
Auf
Nachfrage von Mitglied ten Brink teilt Herr Bartel mit, dass sich das
Grundstück in Privatbesitz befindet.
Mitglied
Spiertz regt an, dass mit einem entsprechenden Hinweisschild auf die
Bodendenkmäler hingewiesen werden sollte.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass bei der mittelalterlichen bis
neuzeitlichen Burg und Hof Haus Offenberg bereits ein Schild steht, welches man
durch das Bodendenkmal ergänzen könnte.
Auf
Wortäußerung von Mitglied Dr. Reintjes teilt Herr Bartel mit, dass man sich
derzeit noch im Verfahren befindet und das Anhörungsverfahren derzeit läuft und
der Eigentümer bislang noch keine Rückmeldung gegeben hat.
Ferner
führt er aus, dass es sich bei dem Bodendenkmal um eine reine „Unter Schutz
Stellung“ handelt. Eine „Unter Schutz Stellung“ ermöglicht dem jeweiligen
Eigentümer entsprechende Fördermittel abzugreifen, wenn sie denn möchten.
Der
stellvertretende Vorsitzende Baars lässt über den gemeinsamen Antrag einiger
Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.