Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Mittelalterliche bis neuzeitliche Burg und Hof Haus Offenberg die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 093.

 


Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink teilt Herr Bartel mit, dass sich das Grundstück in Privatbesitz befindet.

 

Mitglied Spiertz regt an, dass mit einem entsprechenden Hinweisschild auf die Bodendenkmäler hingewiesen werden sollte.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass bei der mittelalterlichen bis neuzeitlichen Burg und Hof Haus Offenberg bereits ein Schild steht, welches man durch das Bodendenkmal ergänzen könnte.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Dr. Reintjes teilt Herr Bartel mit, dass man sich derzeit noch im Verfahren befindet und das Anhörungsverfahren derzeit läuft und der Eigentümer bislang noch keine Rückmeldung gegeben hat.

Ferner führt er aus, dass es sich bei dem Bodendenkmal um eine reine „Unter Schutz Stellung“ handelt. Eine „Unter Schutz Stellung“ ermöglicht dem jeweiligen Eigentümer entsprechende Fördermittel abzugreifen, wenn sie denn möchten.

 

Der stellvertretende Vorsitzende Baars lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.