Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.3         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den beiliegenden Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans E 24/2 -Lohmann- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Spiertz gibt den Hinweis, dass man dem möglichen Eigentümer mitteilen sollte, dass das auf dem Grundstück befindliche Grundwasser nur eingeschränkt nutzbar ist, es sollte nur zur Gartenbewässerung und nicht z. B. zum Befüllen von Pools genutzt werden, da auf dem Grundstück vorher Gewerbebetriebe angesiedelt waren.

Herr Bartel erklärt, dass die Verwaltung mit dem Projektentwickler in Kontakt steht und die entsprechenden Hinweise bereits erfolgt sind. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren wird dieser Aspekt nochmals abgeprüft werden.

 

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.