Sitzung: 21.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2218/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den beiliegenden Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans E 24/2 -Lohmann-
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied
Spiertz gibt den Hinweis, dass man dem möglichen Eigentümer mitteilen sollte,
dass das auf dem Grundstück befindliche Grundwasser nur eingeschränkt nutzbar
ist, es sollte nur zur Gartenbewässerung und nicht z. B. zum Befüllen von Pools
genutzt werden, da auf dem Grundstück vorher Gewerbebetriebe angesiedelt waren.
Herr
Bartel erklärt, dass die Verwaltung mit dem Projektentwickler in Kontakt steht
und die entsprechenden Hinweise bereits erfolgt sind. Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahren wird dieser Aspekt nochmals abgeprüft werden.
Mitglied
Schaffeld stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.