Sitzung: 21.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 2223/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kreises Kleve - Untere
Immissionsschutzbehörde vom 16.12.2019 mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 1.
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt- gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied
Spiertz stellt für die BGE nochmals klar, dass die Fraktion grundsätzlich gegen
die Bebauung war. Es ist nicht verwunderlich, dass versucht wird, ein altes
Schallgutachten als ein aktuelles Schallgutachten darzustellen. Es stellt sich
somit die Frage, ob sich die Baufertigstellung zeitlich weiter nach hinten
verschiebt.
Herr
Bartel teilt mit, dass den Unterlagen ein Schallgutachten von September 2017
beigefügt ist, was zum Zeitpunkt der Bauantragstellung erstellt wurde. Durch
die nunmehr neue Sortimentsaufstellung erfolgte eine nochmalige Prüfung durch
den Gutachter. Die entsprechende Stellungnahme aus Dezember 2019 ist ebenfalls
als Anlage beigefügt, die besagt, dass durch die veränderte
Sortimentsaufstellung keine Änderungen im Schallgutachten erforderlich werden.
Eine
zeitliche Bauverzögerung wird nicht passieren.
Auf
Anfrage von Mitglied Kaiser teilt Herr Bartel mit, dass seitens des
Vorhabenträgers der Boden der Tiefgarage aus WU-Beton hergestellt wird, so dass
kein Wasser eindringen kann.
Mitglied
ten Brink führt ergänzend aus, dass auch die Wände aus WU-Beton hergestellt
werden.
Mitglied
ten Brink geht darauf ein, dass in der damaligen Planung der Wohnbebauung
Ablüftungen aus der Tiefgarage über Dach geführt wurden; wo befinden sich diese
in den neuen Planunterlagen; vor dem Hintergrund der Schallimmissionen in
Richtung Tempelstraße.
Herr
Bartel erklärt, dass diese Thematik nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens
ist. Diese wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt, wo darauf geachtet
wird, dass die Richtwerte eingehalten werden.
Mitglied
Schaffeld stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.