Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kreises Kleve - Untere Immissionsschutzbehörde vom 16.12.2019 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Spiertz stellt für die BGE nochmals klar, dass die Fraktion grundsätzlich gegen die Bebauung war. Es ist nicht verwunderlich, dass versucht wird, ein altes Schallgutachten als ein aktuelles Schallgutachten darzustellen. Es stellt sich somit die Frage, ob sich die Baufertigstellung zeitlich weiter nach hinten verschiebt.

Herr Bartel teilt mit, dass den Unterlagen ein Schallgutachten von September 2017 beigefügt ist, was zum Zeitpunkt der Bauantragstellung erstellt wurde. Durch die nunmehr neue Sortimentsaufstellung erfolgte eine nochmalige Prüfung durch den Gutachter. Die entsprechende Stellungnahme aus Dezember 2019 ist ebenfalls als Anlage beigefügt, die besagt, dass durch die veränderte Sortimentsaufstellung keine Änderungen im Schallgutachten erforderlich werden.

Eine zeitliche Bauverzögerung wird nicht passieren.

 

Auf Anfrage von Mitglied Kaiser teilt Herr Bartel mit, dass seitens des Vorhabenträgers der Boden der Tiefgarage aus WU-Beton hergestellt wird, so dass kein Wasser eindringen kann.

Mitglied ten Brink führt ergänzend aus, dass auch die Wände aus WU-Beton hergestellt werden.

 

Mitglied ten Brink geht darauf ein, dass in der damaligen Planung der Wohnbebauung Ablüftungen aus der Tiefgarage über Dach geführt wurden; wo befinden sich diese in den neuen Planunterlagen; vor dem Hintergrund der Schallimmissionen in Richtung Tempelstraße.

Herr Bartel erklärt, dass diese Thematik nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens ist. Diese wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt, wo darauf geachtet wird, dass die Richtwerte eingehalten werden.

 

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.