Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, mit der Unfallkommission und dem Straßenbaulastträger das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, ein Schild zur 50 km/h-Beschränkung aufzustellen und eine Querungshilfe in Höhe der Jahnstraße einzurichten.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Brouwer begründet den Antrag des CDU Ortsverbandes. In der Begründung der Verwaltungsvorlage wurden die Schüler zu wenig berücksichtigt, die zu jeder Jahreszeit in Höhe der Jahnstraße die Straße zu überqueren, um den Schulbus zu erreichen. Das Hinweis auf die Urteile im Landkreis Gifhorn und weitere aus Görnberg bezog sich auf die Aussagen des Gerichtes, dass die Verwaltungsvorschrift nicht so restriktiv ausgelegt werden darf. Die Entscheidungsbegründung, dass es keine oder zu wenig Unfälle gegeben habe hält er für makaber. Es kann nicht sein, dass erst immer was passieren muss, um eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. In den vergangenen Wochen sind 2 Fahrradunfälle passiert. Allein mit einer Reduzierung Geschwindigkeit auf 50 km/h hätte den Radfahrern helfen können, da sich der Anhalteweg um 18 m verkürzt. Ferner teilt er mit, dass eine für innerörtliche Straßen typische Verkehrslage sehrwohl durch die Fußgänger, Radfahrer und Kinder, die die Jahnstraße überqueren, vorliegt. Die Behauptung, die Häuser an der Jahnstraße seien nicht über die Landesstraße 7 erschlossen, ist falsch. Der funktionale Zusammenhang liegt alleine schon dadurch vor, dass dies für die Bewohner der Jahnstraße und An der Landwehr den einzigen Zugang an die Linienbusanbindung darstellt. Bei dem Verkehrsaufkommen hat man die landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht berücksichtigt, die mit noch weniger Geschwindigkeit aus der Langen Straße auf die L 7 fahren. Die Felder zwischen Vrasselt und Dornick sind über die Straßen dort besser zu erreichen als über die Verbindungsstraße, Raiffeisenstraße, Dreikönige. Der einzige geringe Nachteil liegt in einem kleinen Zeitverlust von 20 Sekunden, wenn man von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Die CDU stellt den Antrag, dass der Rat beschließen möge, an der Bushaltestelle das Ortseingangsschild Vrasselt aufzustellen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht auf die rechtliche Situation ein. Ausgangspunkt war die Betrachtung der Ortseingangstafel und keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Das Aufstellen einer Ortseingangstafel bemisst sich nach der Straßenverkehrsordnung, wo demnach die Voraussetzung einer geschlossenen Ortschaft vorliegen muss. Eine geschlossene Ortschaft liegt dann vor, wenn der Bebauungszusammenhang vorliegt und der funktionale Zusammenhang des jeweiligen Baugebietes an die Straße. Da es für die Frage der geschlossenen Ortschaft keine genaue Definition gibt nähert sich das Gesetz klassisch nach den Ausrichtungsmethoden, wie die Auslegung des Wortlautes. Danach muss es sich um eine in sich zusammenhängende Einheit handeln. Der Bereich, wo ein Schild anfängt und aufhört muss eine sich zusammenhängende Einheit bilden. Weiter führt das Gericht aus, wie zusammenhängend bebaut ist. Dies lässt sich nur anhand einer weiträumigen Betrachtung der gesamten durch die Bebauung geprägten Situationen in der Umgebung und einer Straße und nicht aufgrund einer isolierten Würdigung einzelner Umstände feststellen. Der betroffene Bereich stellt sich für jeden Autofahrer als freie Strecke dar und nicht als Ortsdurchfahrt, so dass lt. Gericht die Aufstellung einer Ortstafel nicht möglich ist. Ferner führt das Gericht in Sinn und Zweck weiter aus, dass die Ortstafel den Verkehrsteilnehmer signalisieren soll, dass nach dem Passieren des Verkehrszeichens mit einer veränderten Verkehrslage zu rechnen ist, in der es zu Gefahren kommen kann, wie es in innerörtlichen Straßen typisch ist (wie Fußgängerquerungen, Straßenverkehre, Verkehre die vom Fahrbahnrand anfahren). Alle diese Zusammenhänge sind an der Stelle nicht vorhanden. Im Ergebnis ist festzuhalten: der bebaute Zusammenhang ist nicht da und somit kommt man nicht auf die Ebene zur Prüfung des funktionalen Zusammenhanges. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung gibt es an dieser Stelle keine Grundlage zur Aufstellung einer Ortstafel. Eine entsprechende Beschlusslage würde nicht mit geltendem Recht übereinstimmen.

 

Mitglied Brouwer meldet sich zu Wort und führt aus, dass es sich nicht um eine typische Bebauung handelt, die sonst entlang der L 7 geführt wird, sondern sie ist als Stichstraße der Jahnstraße. Im Ergebnis ist es aber auch eine Anbindung und eine Überquerung für eine gleiche Anzahl von Fußgängern, Bewohnern und Radfahrern.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass die Ortstafel nicht der richtige Weg ist. Ein möglicher Weg wäre evtl. die Unfallkommission, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.

 

Mitglied ten Brink teilt mit, dass in dem Bereich zwischen der Jahnstraße und dem derzeitigen Ortsschild (in Fahrtrichtung Vrasselt) 3 Wohneinheiten stehen. Von dort aus kommt Verkehr auf die Straße und er kann die Argumentation nicht nachvollziehen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist darauf hin, dass alles, was eingerichtet werden würde und sich nicht in der Norm bewegt, in der Funktion keine Wirkung haben wird. Bei jeder festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung würde hinterfragt werden, ob der zugrundeliegende Verwaltungsakt rechtmäßig ist. Spätestens zu dem Zeitpunkt, wäre die ganze Sache hinfällig.

 

Mitglied Spiertz kann die Darlegung der Verwaltung durchaus nachvollziehen. Es besteht keine dichte Bebauung, aber der Bereich von Vrasselt bis Praest ist dicht bebaut und kann mit Tempo 70 befahren werden; das ist nicht nachvollziehbar. Er würde es begrüßen, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für den Bereich erreicht würde.

 

Mitglied Jörn Bartels versteht die Verwaltung nicht, warum nicht von ihr der Vorschlag der Geschwindigkeitsbegrenzung kommt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass über eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung der Ausschuss nicht beschließen kann und auch die Verwaltung es derzeit nicht anordnen kann. Der Weg muss über die Unfallkommission gewählt werden. Die Verwaltung würde der Unfallkommission den Vorschlag vorlegen und diese wird sich die Situation anschauen. Das möglich beschlossene Votum der Unfallkommission würde die Verwaltung dem Ausschuss dann vorlegen.

 

Mitglied Rudolph teilt als Funktion des Ortsvorstehers Vrasselt mit, dass er die Aussagen von Mitglied Brouwer unterstützt. Er würde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h begrüßen und plädiert ergänzend für eine Querungshilfe in Höhe der Jahnstraße; die mögliche Gefahr an dieser Stelle ist sehr hoch.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Braun teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die Frage, wie man ggfs. den Standort an der Jahnstraße mit der vorhandenen Querung sicherer machen kann, losgelöst von einem Ortsschild betrachtet wird. Zum einen wird die Unfallkommission gehört werden müssen und zum anderen muss der Straßenbaulastträger beteiligt werden. Die Verwaltung kann den entsprechenden Kontakt suchen, um entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu bekommen. Das Ergebnis würde die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen bekanntgeben.

 

Mitglied Brouwer kann sich mit dem Lösungsvorschlag der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h anschließen und bittet darum, diesen Lösungsansatz schnell zu verfolgen. Wenn von Seiten des Straßenbaulastträgers die Aussage gemacht wird, dass die Unfälle nicht viel sind, würde man wieder nicht weiterkommen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass eine Stellungnahme vom Straßenbaulastträger relativ zügig geht und keine Monate dauern wird.

 

Mitglied Jörn Bartels erklärt, dass er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, die Situation so weiterlaufen zu lassen. Er stellt den Antrag auf Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.

 

Mitglied Schaffeld bittet darum, dass die Themen entsprechend dort diskutiert werden, wo sie hingehören. Aus Sicht der SPD sollte das Ortsschild an der Stelle stehen bleiben, wo es ist. Richtig ist, dass man sich den Unfallschwerpunkt anschauen muss. Sie warnt vor der Einrichtung vor Querungshilfen, da von ihr Sicherheiten suggeriert werden, die keine sind.

 

Mitglied ten Brink plädiert dafür, den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und  ergänzend der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, Gespräche mit dem Straßenbaulastträger mit dem Ziel zu führen, eine Querungshilfe aufzustellen.

 

Mitglied Rudolph schließt sich der Ansicht an, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h anzustreben und eine Querungshilfe einzurichten.

 

Mitglied Jörn Bartels beantragt für die BGE-Fraktion die Aufstellung eines Schildes 50 km/h und bittet die Verwaltung, sich entsprechend zu kümmern.

 

Mitglied Brouwer zieht seinen Antrag zum Ortseingangsschild zurück und schließt sich dem Antrag der BGE-Fraktion an.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass wenn der Beschluss lautet, ein Tempo 50 km/h –Schild aufzustellen, er derzeit nicht sagen kann, was das Ergebnis ist. Für die Frage des Schildes ist ein Verfahren abzuarbeiten, worin alle Beteiligten gehört werden müssen. Am Ende des Verfahrens wird das Ergebnis feststehen, entweder würde das Schild aufgestellt werden oder die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung entsprechend berichten.

 

Mitglied Jörn Bartels stellt für die BGE-Fraktion den Antrag, ein 50 km/h Schild mit Querungshilfe an der Jahnstraße aufzustellen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Verwaltung den Kontakt mit den entsprechenden Beteiligten suchen wird mit dem Ziel, ein 50 km/h-Schild und eine Querungshilfe aufzustellen.

 

Der stellvertretende Vorsitzender Baars lässt nunmehr über den nachfolgenden Beschussvorschlag abstimmen.