Sitzung: 21.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 2227/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, mit der Unfallkommission
und dem Straßenbaulastträger das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, ein Schild
zur 50 km/h-Beschränkung aufzustellen und eine Querungshilfe in Höhe der
Jahnstraße einzurichten.
Herr Bartel erläutert die Vorlage.
Mitglied Brouwer begründet den Antrag des CDU
Ortsverbandes. In der Begründung der Verwaltungsvorlage wurden die Schüler zu
wenig berücksichtigt, die zu jeder Jahreszeit in Höhe der Jahnstraße die Straße
zu überqueren, um den Schulbus zu erreichen. Das Hinweis auf die Urteile im
Landkreis Gifhorn und weitere aus Görnberg bezog sich auf die Aussagen des
Gerichtes, dass die Verwaltungsvorschrift nicht so restriktiv ausgelegt werden
darf. Die Entscheidungsbegründung, dass es keine oder zu wenig Unfälle gegeben
habe hält er für makaber. Es kann nicht sein, dass erst immer was passieren
muss, um eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. In den vergangenen Wochen sind
2 Fahrradunfälle passiert. Allein mit einer Reduzierung Geschwindigkeit auf 50
km/h hätte den Radfahrern helfen können, da sich der Anhalteweg um 18 m
verkürzt. Ferner teilt er mit, dass eine für innerörtliche Straßen typische
Verkehrslage sehrwohl durch die Fußgänger, Radfahrer und Kinder, die die
Jahnstraße überqueren, vorliegt. Die Behauptung, die Häuser an der Jahnstraße
seien nicht über die Landesstraße 7 erschlossen, ist falsch. Der funktionale
Zusammenhang liegt alleine schon dadurch vor, dass dies für die Bewohner der
Jahnstraße und An der Landwehr den einzigen Zugang an die Linienbusanbindung
darstellt. Bei dem Verkehrsaufkommen hat man die landwirtschaftlichen Fahrzeuge
nicht berücksichtigt, die mit noch weniger Geschwindigkeit aus der Langen
Straße auf die L 7 fahren. Die Felder zwischen Vrasselt und Dornick sind über
die Straßen dort besser zu erreichen als über die Verbindungsstraße,
Raiffeisenstraße, Dreikönige. Der einzige geringe Nachteil liegt in einem
kleinen Zeitverlust von 20 Sekunden, wenn man von 70 km/h auf 50 km/h
reduziert. Die CDU stellt den Antrag, dass der Rat beschließen möge, an der
Bushaltestelle das Ortseingangsschild Vrasselt aufzustellen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht auf die
rechtliche Situation ein. Ausgangspunkt war die Betrachtung der
Ortseingangstafel und keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Das
Aufstellen einer Ortseingangstafel bemisst sich nach der
Straßenverkehrsordnung, wo demnach die Voraussetzung einer geschlossenen
Ortschaft vorliegen muss. Eine geschlossene Ortschaft liegt dann vor, wenn der
Bebauungszusammenhang vorliegt und der funktionale Zusammenhang des jeweiligen
Baugebietes an die Straße. Da es für die Frage der geschlossenen Ortschaft
keine genaue Definition gibt nähert sich das Gesetz klassisch nach den
Ausrichtungsmethoden, wie die Auslegung des Wortlautes. Danach muss es sich um
eine in sich zusammenhängende Einheit handeln. Der Bereich, wo ein Schild
anfängt und aufhört muss eine sich zusammenhängende Einheit bilden. Weiter
führt das Gericht aus, wie zusammenhängend bebaut ist. Dies lässt sich nur
anhand einer weiträumigen Betrachtung der gesamten durch die Bebauung geprägten
Situationen in der Umgebung und einer Straße und nicht aufgrund einer
isolierten Würdigung einzelner Umstände feststellen. Der betroffene Bereich
stellt sich für jeden Autofahrer als freie Strecke dar und nicht als
Ortsdurchfahrt, so dass lt. Gericht die Aufstellung einer Ortstafel nicht
möglich ist. Ferner führt das Gericht in Sinn und Zweck weiter aus, dass die
Ortstafel den Verkehrsteilnehmer signalisieren soll, dass nach dem Passieren
des Verkehrszeichens mit einer veränderten Verkehrslage zu rechnen ist, in der
es zu Gefahren kommen kann, wie es in innerörtlichen Straßen typisch ist (wie
Fußgängerquerungen, Straßenverkehre, Verkehre die vom Fahrbahnrand anfahren).
Alle diese Zusammenhänge sind an der Stelle nicht vorhanden. Im Ergebnis ist
festzuhalten: der bebaute Zusammenhang ist nicht da und somit kommt man nicht
auf die Ebene zur Prüfung des funktionalen Zusammenhanges. Nach § 45
Straßenverkehrsordnung gibt es an dieser Stelle keine Grundlage zur Aufstellung
einer Ortstafel. Eine entsprechende Beschlusslage würde nicht mit geltendem
Recht übereinstimmen.
Mitglied Brouwer meldet sich zu Wort und
führt aus, dass es sich nicht um eine typische Bebauung handelt, die sonst
entlang der L 7 geführt wird, sondern sie ist als Stichstraße der Jahnstraße.
Im Ergebnis ist es aber auch eine Anbindung und eine Überquerung für eine
gleiche Anzahl von Fußgängern, Bewohnern und Radfahrern.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht
deutlich, dass die Ortstafel nicht der richtige Weg ist. Ein möglicher Weg wäre
evtl. die Unfallkommission, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
Mitglied ten Brink teilt mit, dass in dem
Bereich zwischen der Jahnstraße und dem derzeitigen Ortsschild (in
Fahrtrichtung Vrasselt) 3 Wohneinheiten stehen. Von dort aus kommt Verkehr auf
die Straße und er kann die Argumentation nicht nachvollziehen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist darauf
hin, dass alles, was eingerichtet werden würde und sich nicht in der Norm
bewegt, in der Funktion keine Wirkung haben wird. Bei jeder festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitung würde hinterfragt werden, ob der
zugrundeliegende Verwaltungsakt rechtmäßig ist. Spätestens zu dem Zeitpunkt,
wäre die ganze Sache hinfällig.
Mitglied Spiertz kann die Darlegung der
Verwaltung durchaus nachvollziehen. Es besteht keine dichte Bebauung, aber der
Bereich von Vrasselt bis Praest ist dicht bebaut und kann mit Tempo 70 befahren
werden; das ist nicht nachvollziehbar. Er würde es begrüßen, wenn eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für den Bereich erreicht würde.
Mitglied Jörn Bartels versteht die Verwaltung
nicht, warum nicht von ihr der Vorschlag der Geschwindigkeitsbegrenzung kommt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
über eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung der Ausschuss nicht beschließen
kann und auch die Verwaltung es derzeit nicht anordnen kann. Der Weg muss über
die Unfallkommission gewählt werden. Die Verwaltung würde der Unfallkommission
den Vorschlag vorlegen und diese wird sich die Situation anschauen. Das möglich
beschlossene Votum der Unfallkommission würde die Verwaltung dem Ausschuss dann
vorlegen.
Mitglied Rudolph teilt als Funktion des
Ortsvorstehers Vrasselt mit, dass er die Aussagen von Mitglied Brouwer
unterstützt. Er würde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h begrüßen und
plädiert ergänzend für eine Querungshilfe in Höhe der Jahnstraße; die mögliche
Gefahr an dieser Stelle ist sehr hoch.
Auf Wortäußerung von Mitglied Braun teilt
Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die Frage, wie man ggfs. den Standort
an der Jahnstraße mit der vorhandenen Querung sicherer machen kann, losgelöst
von einem Ortsschild betrachtet wird. Zum einen wird die Unfallkommission
gehört werden müssen und zum anderen muss der Straßenbaulastträger beteiligt
werden. Die Verwaltung kann den entsprechenden Kontakt suchen, um entsprechende
Lösungsmöglichkeiten zu bekommen. Das Ergebnis würde die Verwaltung in einer
der nächsten Sitzungen bekanntgeben.
Mitglied Brouwer kann sich mit dem
Lösungsvorschlag der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h anschließen und
bittet darum, diesen Lösungsansatz schnell zu verfolgen. Wenn von Seiten des
Straßenbaulastträgers die Aussage gemacht wird, dass die Unfälle nicht viel
sind, würde man wieder nicht weiterkommen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit,
dass eine Stellungnahme vom Straßenbaulastträger relativ zügig geht und keine
Monate dauern wird.
Mitglied Jörn Bartels erklärt, dass er es
nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, die Situation so weiterlaufen zu
lassen. Er stellt den Antrag auf Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf
50 km/h.
Mitglied Schaffeld bittet darum, dass die
Themen entsprechend dort diskutiert werden, wo sie hingehören. Aus Sicht der
SPD sollte das Ortsschild an der Stelle stehen bleiben, wo es ist. Richtig ist,
dass man sich den Unfallschwerpunkt anschauen muss. Sie warnt vor der
Einrichtung vor Querungshilfen, da von ihr Sicherheiten suggeriert werden, die
keine sind.
Mitglied ten Brink plädiert dafür, den
Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und ergänzend der Verwaltung den Auftrag zu
erteilen, Gespräche mit dem Straßenbaulastträger mit dem Ziel zu führen, eine
Querungshilfe aufzustellen.
Mitglied Rudolph schließt sich der Ansicht
an, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h anzustreben und eine
Querungshilfe einzurichten.
Mitglied Jörn Bartels beantragt für die
BGE-Fraktion die Aufstellung eines Schildes 50 km/h und bittet die Verwaltung,
sich entsprechend zu kümmern.
Mitglied Brouwer zieht seinen Antrag zum
Ortseingangsschild zurück und schließt sich dem Antrag der BGE-Fraktion an.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
wenn der Beschluss lautet, ein Tempo 50 km/h –Schild aufzustellen, er derzeit
nicht sagen kann, was das Ergebnis ist. Für die Frage des Schildes ist ein
Verfahren abzuarbeiten, worin alle Beteiligten gehört werden müssen. Am Ende
des Verfahrens wird das Ergebnis feststehen, entweder würde das Schild
aufgestellt werden oder die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung
entsprechend berichten.
Mitglied Jörn Bartels stellt für die
BGE-Fraktion den Antrag, ein 50 km/h Schild mit Querungshilfe an der Jahnstraße
aufzustellen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
die Verwaltung den Kontakt mit den entsprechenden Beteiligten suchen wird mit
dem Ziel, ein 50 km/h-Schild und eine Querungshilfe aufzustellen.
Der stellvertretende Vorsitzender Baars lässt
nunmehr über den nachfolgenden Beschussvorschlag abstimmen.