Sitzung: 21.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2219/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
für den Bereich zwischen Alter Markt, Neumarkt, Kirchstraße, Christoffelstraße
und Fischerort einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 18/12 -Südliches Fünfeck- und wird unter Anwendung der
Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung
durchgeführt.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Anlage 3 mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der
einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie eine Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Die
Mitglieder Schaffeld und ten Brink stellen den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.