Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt, die Platzfläche Neumarkt gemäß den vorliegenden Planungen umzugestalten.

 


Auf Antrag von Mitglied Leypoldt erfolgt ein Wortprotokoll.

 

Herr Bartel:

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben jetzt eine Vorlage vor sich liegen, die weitere Planung für die Platzgestaltung Neumarkt. In der Vorlage haben wir dargelegt, im Jahr 2017 hat der Rat schon beschlossen, dass der Neumarkt entsprechend des Hochbaus dann zeitlich ausgebaut und umgebaut werden soll. Im ASE wurde Ihnen die Planung auch schon vorgestellt. Wir haben eine Bereisung gemacht, um uns ähnliche Flächen anzuschauen, um über die Materialien zu sprechen. Und dementsprechend wurde der Entwurf jetzt weiterentwickelt. Es wurde an die Hochbauplanung angepasst, so dass jetzt alle Höhen aneinander passen, alle technischen Gegebenheiten aneinanderpassen und letztendlich auch die Stellplätze auf das Vorhaben abgestimmt sind, so dass wir auch langsam in den Bau des Platzes gehen müssen und entsprechend weitere Schritte gehen müssen. Und wie gesagt im Jahr 2017 hatte der Rat beschlossen, dass die Ausführungsplanung ihnen nochmals zum Beschluss vorgelegt wird. Das tun wir hiermit. Änderungen am Konzept der Platzgestaltung gab es insofern keine. Wir haben östlich des Neubaus des Neumarktes eine Parkplatzreihe, oder 2 Parkplatzreihen, die getrennt sind vom Fußweg, in dem Bäume stehen, der durch eine wassergebundene Wegedecke gestaltet ist, so dass wir da eigentlich für einen Parkplatz eine schöne Aufenthaltsfläche haben. Wir haben einen relativ breiten Fahrstreifen, der bisher für Zweirichtungsverkehr ausgelegt ist, wo auch ein Bequemes Parken möglich ist. Der wird durch hellen Asphalt gekennzeichnet. Wir haben in dunklerem Guss-Asphalt abgesetzt noch die Fußwege, so dass dann auch zwischen parkenden und einparkenden Fahrzeugen auch klar ist, an welchen Stellen der Fußgänger evtl. Vorrang hat. An der Platzgestaltung südlich des Gebäudes gab es insofern keine Änderung. Auch da wurden die Höhen jetzt spezifiziert, alles in Richtung Ausführungsplanung erarbeitet. Wir haben also nach wie vor das Baumkarre mit den neun geschnittenen Platanen und mit dem entsprechenden Wasserspiel darin, um eben auch an der Stelle dem Klimaanpassungskonzept gerecht zu werden, durch die Begrünung, durch die Verdunstung von Wasser und mit dem hellen Stein, den wir uns damals auf der Bereisung ausgesucht haben. Kleine wesentliche Änderungen gibt es im Bereich dieser Querung zwischen Gebäude Neumarkt und DM, grob gesagt. Die ist etwas nach Süden gerutscht, weil es sonst mit der Aufteilung der Stellplätze nicht auskam. Jetzt läuft es in die Passage zwischen Kaßstraße und Neumarkt auf den Zugang des größeren Geschäftsraumes im Neumarkt zu, wo dann später der Edeka-Markt reinkommen wird. Insofern haben wir ihnen das vorgelegt, zur endgültigen Platzgestaltung.

 

Mitglied Leypoldt:

Die Ausführung, die ich gerade gemacht habe zur Sitzung, reicht die schon aus?

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Wir würden es so händeln, die Fragen sammeln. Herr Krebbing sitzt dort. Wir würden dann zum Stauraum Stellung nehmen und das nochmal expliziet darlegen.

 

Mitglied Leypoldt:

Darf ich darum bitten für die Beantwortung ein Wortprotokoll zu beantragen?

 

Stellv. Vorsitzender Baars:

Ja.

 

Mitglied Leypoldt:

Also, wie gesagt, wir würden zum Beschlussvorschlag, den die Verwaltung gemacht hat, gerne über den 1. Punkt abstimmen, damit dieser durchlaufen kann. Und als 2. Punkt würden wir gerne dann unseren Beschlussvorschlag vortragen, der dann lautet:

Die Verwaltung erhält den Prüfauftrag, das städtebauliche Projekt „Platzgestaltung Neumarkt“ auf Grundlage des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Emmerich zu überprüfen, insbesondere in Problemfällen Extremniederschläge sind in der Bauvorsorge technische Möglichkeiten zu prüfen, wie das Schadenspotenzial nachhaltig verringert und anliegende Gebäude und Flächen vor Überflutungen schützt.

Die Begründung dazu lag in der Handlungskarte Klimaanpassung. Auf Seite 39 im Klimaanpassungskonzept sind Flächen am Neumarkt, Neuer Steinweg sowie Tempelstraße als Zone 6 gekennzeichnet. Das sind Gebiete, die durch hohen Oberflächenabfluss bei Starkregen gefährdet sind. Im Klimaanpassungskonzept der Stadt Emmerich, Seite 46 unter Punkt 5, werden planungsrechtliche Umsetzungsinstrumente und Maßnahmen genannt. D. h. eine interne Ermittlung und Abstimmung mit Kommunalbetrieben, Technischen Werken etc. kann da stattfinden, da muss kein zusätzliches Gutachten gemacht werden. Und Bauwerke, wie z. B. Niederschlagswasserzwischenspeicher könnten in der Umsetzungsphase zur Vermeidung späterer Probleme beitragen. Ein späterer Kanalausbau aufgrund von Extremniederschlägen und zu geringer Kapazitäten der Entwässerungssysteme auf Kosten der Emmericher Bürger lehnt die BGE ab.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Wir haben es ja gehört. Ich schlage vor, dass Herr Krebbing in der Sache vorträgt und genau die Fragen, die sie Herr Leypoldt gerade angesprochen haben, sind seitens der Technischen Werke bzw. der begleitenden Fachbüros überprüft worden. Es gibt den Stauraum, es gibt die Abklärung. Vielleicht schauen wir uns dann erstmal an, was gemacht worden ist und schauen dann, ob noch Differenzen in dem Sinne vorhanden sind.

 

Mitglied ten Brink:

Unsere Fraktion ist grundsätzlich mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einverstanden. Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass die Verkehrsflächen für Fahrzeuge und die fußgängigen Flächen in scharfkantigem Pflaster ausgeführt werden, um beim Auto Rollgeräusche zu vermeiden und bei Fußgängern rollatorfreundliche Oberflächen zu haben. Das möchte ich nochmal darauf hinweisen.

 

Herr Bartel:

Ich antworte direkt einfach schnell. Wir haben nicht 100 % scharfkantige Steine ausgesucht, weil da die Gefahr besteht, dass diese Kante abbricht bei den Scherbewegungen von Fahrzeugen. Wir haben eine sogenannte Microfase, d. h. die Kante ist ganz leicht angeschliffen, so dass das Abplatzen nicht passiert. Optisch und von den Rollgeräuschen ist es sehr scharfkantig.

 

Herr Krebbing:

Das Thema Starkregen ist ein Thema, mit dem sich die Technischen Werke schon seit Jahren mit beschäftigen und auch die einschlägigen Normen schon 2016 angepasst worden sind, die für die Grundstücke maßgebende Norm, die DIN 1986, Teil 100. In dieser Norm wird also vorgegeben, dass Grundstücke mit befestigten Flächen mit über 800 qm Flächen einen sogenannten Überflutungsnachweis führen müssen, den wir auch in den sogenannten Kanalschein (Entwässserungsanträgen) entsprechend einfordern und auch hierfür den Bereich des Neumarktes eingefordert haben. Jetzt haben wir hier bei dem Neumarktprojekt die Besonderheit, dass die Grundstücksgrenzen auch an der Gebäudeaußenkante enden und insofern das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser bzw. auf dem Gebäude anfallende Regenwasser nur teilweise auf dem begrünten Dach zwischen zu speichern ist und letztendlich rd. 30 cbm, die in diesem Überflutungsnachweis nachgewiesen worden sind oder berechnet worden sind, eben nicht auf dem Dach des Gebäudes zwischen zu speichern sind für den Zeitraum dieses Starkregenereignisses. Als Bemessungsgrundlage wird 30jähriges Ereignis angekommen, also ein Regen der statistisch alle 30 Jahre mal vorkommt, so dass also hier in dem Fall die Notwendigkeit bestand, 30 cbm Wasser, die nicht im Gebäude zu speichern sind, auf die Platzfläche zu verlagern und auch die ohnehin auf dem Platz zwischen zu speichernde Regenmenge nach diesem Überflutungsnachweis, um eben diese 30 cbm zu erhöhen sind. Das Planungsbüro für die Platzgestaltung hat eben auch diesen Überflutungsnachweis geführt und diese zusätzlichen Mengen jetzt in ihren Planungen berücksichtigt und letztendlich auch zeichnerisch dargestellt, welche Flächen denn dann eben von der Überflutung im Starkregenfall betroffen wären. Das Ganze spielt sich im Wesentlichen auf der südlich gelegenen, für den Markt reservierten Fläche ab, wo ich dann für das Starkregenereignis eben dann Regenwasser schadlos zwischen speichere, ohne da große Gefahrenbereiche zu schaffen, die für Gebäudeschäden oder Schäden an sonstigen Wertgegenständen Sorgen könnte. Im Fall der anliegenden Tiefgarage sogar unkontrolliert dort zu noch erheblich größeren Schäden führen könnten und vielleicht sogar bis zu Menschenleben fordern könnten. Insofern sind umfangreiche Überlegungen auch zum Thema Überflutungsvorsorge für dieses Projekt sowohl im Gebäude als auch in der Platzgestaltung durchgeführt worden. Im Übrigen lassen sich so Starkregenereignisse nur an Oberflächen kontrolliert zwischen speichern und zur Vergrößerung von Kanalntzen ist also in solchen großen Mengen, die denn in Starkregenfällen auftreten, nicht händelbar. Ich kann den Kanal nicht entsprechend vergrößern, um auch Starkregenereignisse zu händeln.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Lassen sie mich vielleicht noch ergänzen. Wir haben uns ja mit der Fragestellung Starkregenereignisse vor gefühlt 5-6 Jahren sehr intensiv beschäftigt, auch mit dem sogenannten Pecher-Gutachten. Haben dann die aus dem Pecher-Gutachten heraus resultierenden Maßnahmenvorschläge auch umgesetzt. Das, was wir jetzt hier am Neumarkt machen, ist etwas, was im Rahmen der Starkregenereignisse, die ja nicht nur uns als Kommune sondern viele Kommunen in der jüngsten Vergangenheit beschäftigt haben, stadtplanerisch auch immer das Non Plus Ultra war, nämlich, Herr Krebbing hat es geschildert, den Stauraum dort zu schaffen, wo er noch möglich ist, im öffentlichen Raum. Insbesondere die Niederländer sind da Vorreiter. Und wenn man sich das in der stadtplanerischen Diskussion so angeschaut hat, hat man dann oftmals in den Niederlanden Plätze gesehen, die Stauraum entsprechend schaffen und für entsprechende Starkregenereignisse vorbauen. Auch das steht im Übrigen im Klimaanpassungskonzept mit drin. Nach dem Motto denkt die Starkregenereignisse bei der Planung mit und schafft entsprechende Räume. Die sind hier geschaffen worden, Herr Krebbing hat es gesagt. Es ist auf der einen Seite seitens des Investors ein Fachplanungsbüro für seine Immobilie eingeschaltet worden und wir haben das Büro, das sich das angeschaut hat, und wir haben das selber dann bei der TWE auch nochmal geprüft, so dass aus unserer Sicht all das gemacht worden ist, was auf der einen Seite die Industrienormen vorschreiben und auf der anderen Seite das, was wir in den Konzepten eben auch entsprechend umgesetzt haben. Meine Frage an sie Herr Leypoldt, sehen sie da nach dem Vortrag noch ein Delta, was in irgendeiner Art und Weise zu beurteilen wäre?

 

Mitglied Leypoldt:

Ja, erstmal vielen Dank für den Vortrag. Herr Dr. Wachs, wir haben ja die Unterlagen, die jetzt gerade genannt wurden usw., haben wir noch in keiner Vorlage sehen können oder haben die Hintergründe noch nicht hören können. Uns hat der Satz in der Vorlage, die Parkplatzfläche wird im Falle eines Starkregenereignisses als Stauraum für das Regenwasser für das Wohn- und Geschäftshaus zur Verfügung gestellt und die Gefälle wurden dementsprechend ausgearbeitet, etwas umgetrieben. Und da haben wir uns natürlich gefragt, müssen wir uns da vorstellen, dass dort dann bei Starkregenereignissen 20-30 cm Wasserflächen sind. Und können vielleicht diese Stauraummöglichkeiten, die dort sind, dass auf dem Parkplatz abgeführt wird, ist ja gut. Aber können diese vielleicht durch Zisternenlösungen, die dann 20.000 l – 30.000 l im Untergrund aufnehmen, dadurch dass es abläuft und erst, wenn diesen 20.000 l – 30.0000 l gefüllt sind, dann überlaufen in den Kanal und damit den Kanal dann entlasten. Solche Zisternen können ja auch mal zur überirdischen Bewässerung genutzt werden, indem man sagt, wir können z. B. so ein Baukarree damit vor Ort mit diesem Regenwasser nachträglich bewässern. Kann damit vielleicht die Maßnahme entschärft werden oder vielleicht noch besser damit geplant werden? Das war der Hintergrund unserer Frage. Und wenn die Verwaltung nach ihrer Prüfung dazu kommt, dass man sagt, das ist da absolut nicht nötig und machen wir so nicht, dann ist das so. Wir würden es halt nicht begrüßen, wenn die Flächen sind, die 20-30 cm frühzeitig unter Wasser stehen würden. Aber grundsätzlich kann man besser über das Thema vorher geredet haben als im Nachhinein vor dem Thema stehen und dann für viel Geld irgendwelche Maßnahmen dort ergreifen müssen. Weil jetzt ist die Sache noch kostengünstig zu regeln und im Nachhinein nicht mehr.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Aus unserer Sicht ist sie genau technisch geregelt worden. Wir haben Stauraum geschaffen, aufgrund der Platzfläche. Das ist mit den Gefällen alles entsprechend ausgerichtet. Dort ist ein entsprechender Stauraum vorhanden. Natürlich, ich bin jetzt kein Techniker, Zisternen anzulegen. Aber dann sind wir genau bei der Frage der Kosten und bei der Frage, was kostet die Abwasserabführung. Was kostet das auch den Bürger, wenn sozusagen aus unserer Sicht Luxusmaßnahmen gehändelt würden. Wir haben ja einen Stauraum, den wir im Sinne der Gebühren sehen.

 

Mitglied Leypoldt:

Wir brauchen darüber jetzt nicht lange zu diskutieren. Es geht darum, wenn man erst eine Zisterne einbaut (die gibt es ja auch für Gartenbewässerung usw. privat zu kaufen), da ist der Kostenfaktor ja nicht hoch. Also wenn dann dementsprechend hergerichtet würde spricht man über für so einen Tank von 5.000 – 10.000 € plus Maßnahmen, die am Kanalnetz notwendig sind. Aber grundsätzlich war das eine Überlegung. Wenn die Verwaltung dazu kommt, das haben wir abgeprüft, wir sehen das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht, dann nehmen wir das so hin. Wir haben halt nur den Prüfauftrag anregen wollen. Da werden sie ja im Rahmen der Prüfung auch zum dem Ergebnis gekommen. Anders können sie das ja als Anregung von uns aufnehmen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Ich würde das jetzt so verstehen, dass wir da nicht noch im Sinne von Prüfung oder so da zusätzlich was veranstalten müssen. Sondern wir lassen es bei dem Beschlussvorschlag, wie es jetzt ist.

 

Mitglied Leypoldt:

Der Beschlussvorschlag sollte als solches ja sowieso durchlaufen. Wir wollten nur zusätzlich die Prüfung des Sachverhaltes. Wenn sie den jetzt so aufgeklärt haben, können sie das dann als Anregung verstehen, was wir dann noch mitgegeben haben.

 

Mitglied Mölder:

Wir haben 2 Fragen. Die Ein- und Ausfahrsituation der Stellflächen zum Neuen Steinweg soll nicht als Einrichtungsverkehr eingerichtet werden? Die sollen also auf 16 m mit 2 Ausfahrten eingeführt werden, also es ist nicht überlegt worden, da einen Einbahnverkehr über einen Rundverkehr über den Parkplatz einzurichten. Da sehen wir das Verkehrschaos vorprogrammiert, weil da auch der große Fußgängerquerungsverkehr der Schulen und Kindergärten stattfindet. Das haben wir in den vorhergehenden Sitzungen alles schon mal angeregt. Wir würden die Option immer noch gerne ziehen wollen, da einen Einrichtungsverkehr eingerichtet sehen zu wollen. Aber so weit sind wir im Moment ja noch nicht. Wir sind ja erst nochmal in der Besprechungsphase. Vielleicht taucht da noch der ein oder andere Gedanke bei der Verwaltung hierzu auf.

Die zweite Frage kann vielleicht direkt mitbeantwortet werden. Bei der Entrauchungsanlage zur Tiefgarage vermissen wir Filter und Ventilatoren. Die sehe ich in der Zeichnung technisch nicht dargestellt. Bei Bränden in Tiefgaragen sprechen wir von brennenden Fahrzeugen, u. a. auch von Schadstoffemissionen von brennenden Fahrzeugen. Die würde ich nicht gerne ungefiltert in die Gegend gepustet sehen, gerade im Innenstadtbereich und der unmittelbaren Umgebung zum Kindergarten/Schule/Kinderheim. Da würden wir schon den Einbau entsprechender Filteranlagen gerne sehen sollen.

 

Herr Bartel:

Ich fang bei der Einbahnstraßenregelung an. Das ist so, wir haben uns durchaus darüber Gedanken gemacht. Die Breiten jetzt von der Verkehrsfläche sind so breit, dass wir einen Zweirichtungsverkehr machen können. Das würden wir auch erstmal so aufrechterhalten. Hat einfach den Hintergrund, sobald bei der ersten Stellplatztreihe schon der erste oder zweite Stellplatz belegt wird, muss man denjenigen, der da aus parkt, nicht ganz um den Pudding schicken sondern er kann relativ schnell die Parkplatzfläche verlassen. Sollte es sich in der Praxis zeigen, dass es nicht funktioniert und zu dem besagten Verkehrschaos führen, dann lässt es sich einfach über eine Beschilderung regeln. Es wird ein Einbahnstraßenverkehr angeordnet. Es kann auch eine Zwischenlösung sein, dass man auf einer Stelle ein Verbot der Einfahrt anordnen, ohne direkt ein Einbahnstraßensystem zu machen. Es gibt also verschiedene Wege. Es ist aber erst mal so breit, dass es für 2 Fahrzeuge passt und einschränken kann man dann immer noch; einfach ein Schild aufhängen. Es ist also gar kein Problem, dann noch zu reagieren.

Nun zur Entrauchung. Die ganze technische Ausrüstung ist nicht in den Schächten an sich, sondern ist schon in der Tiefgarage angeordnet. Die Luft und das Rauchgas, was dann da entsteht, wird durch die Ventilatoren dann durch diesen Schacht herausgedrückt, so dass in den Plänen auch kein technisches Werk zu sehen ist.

 

Mitglied Brouwer:

Ich wollte noch eine Anmerkung machen zur Entwässerung. Wir gehen ja von einem Bemessungsregen aus. Und mit einem solchen in 30 Jahren müsste man mit dieser Lösung leben können.

Sollte der Antrag auf Abstimmung nach Vorlage noch nicht gestellt sein, so möchte er den hiermit stellen.

 

Mitglied ten Brink:

Ich möchte von Herrn Bartel nochmal die Mikrofase erklärt wissen. Meines Erachtens haben sie selbst bei einer Mikrofase mindestens 6 mm Steinfuge dazu. Dann haben sie 8 mm. Diese 8 mm machen sich bei dem Vorderrad eines Rollators sehr bemerkbar. Ich weise nochmal darauf hin, lassen sie die Finger von den gebrochenen Kanten weg. Machen sie dort scharfkantige Pflaster wie in der Kaßstraße.

 

Herr Bartel:

Wir prüfen das ganze nochmal. Soweit ist das weiß ist die Mikrofase auf 2 mm abgeschrägt und wir haben schon eine Fuge ausgesucht, die ist dann 1 mm. Also sind wir irgendwo bei einer Kante von 4-5 mm. Es ist immer noch vorteilhafter als wäre es eine scharfkantige Kante, die dann abplatzt. Dann hätten wir größere Differenzen. Auf dem Neumarktpflastersteinen haben wir Natursteinvorsatz. Es ist also eine Schicht Naturstein darauf und diese neigt dazu, sofort abzuplatzen. Auf Dauer ist daher die Mikrofase günstiger.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Wir werden uns im Rahmen der Vergabe ebenfalls nochmal mit den Steinen auseinandersetzen müssen.

 

Mitglied Gerd-Wilhelm Bartels:

Der § 5 des Durchführungsvertrages ist ja eine Ergänzung, die sich erstmalig vermutlich jetzt mit dem Thema Entwässerung und Starkregenereignissen beschäftigt. Wie ist es denn im ursprünglichen Vertrag gewesen. Wie war das Thema denn dort geregelt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich dem Thema in dem ursprünglichen Vertrag nicht gewidmet hat oder dass diese Ergänzung jetzt aus heiterem Himmel kommt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Ich kann das jetzt explizit, weil ich den alten Vertrag nicht dabei habe, nicht sagen. Es ist eine Ergänzung, es wird etwas hinzugefügt. Wir werden uns damit auch schon beschäftigt haben. Aber zu dem Zeitpunkt, als wir den Bebauungsplan erstmalig verabschiedet haben, waren wir im Sinne der Platzgestaltung noch nicht so weit und haben auch noch nicht die endgültige Fassung des Bebauungsplanes gehabt. Ich vermag das momentan nicht zu sagen. Wir haben jetzt ein vernünftiges Ergebnis, was Sachstand ist. Wir müssten jetzt einen Vergleich des alten Vertrages und des neuen Vertrages durchführen; was war geregelt, was war nicht ggfs. nicht geregelt. Wir sind jetzt ja sicher in dem Vertrag, so wie wir ihn jetzt endgültig abschließen und unterzeichnen, eine sachgerechte angepasste Regelung haben. So wäre es dann noch Rechtstheorie, die wir betreiben, was uns in der Sache nicht weiter brächte. Sie können gerne in die Unterlagen reingucken, sich die Kanalscheine angucken, gucken was für Berechnungen dahinterstehen, was gemacht ist. Das ist durchaus möglich.

 

Mitglied Gerd-Wilhelm Bartels:

Noch eine Zusatzfrage: Hier sind unter dem § 4 des Durchführungsvertrages ein bunter Strauß von Verkaufsflächen für verschiedene Sortimente aufgeführt worden, die in der Addition selbstverständlich größer sind als die Verkaufsfläche, die wir an der Stelle genehmigt haben oder genehmigen werden oder wollen. Sind das Auswahlmöglichkeiten, wie der Projektentwickler diese Dinge besetzen kann?

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

Es ist im Vertrag ja abgebildet, eine Verkaufsflächenobergrenze. Im Rahmen dieser Verkaufsflächenobergrenze kann aus den Sortimenten ausgewählt werden. D. h. eine entsprechende Beschränkung, nicht Addition der Summen.

 

Nach der Diskussion lässt stellv. Vorsitzender Baars über den Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.