Sitzung: 12.05.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 2238/2020
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt, die Platzfläche Neumarkt gemäß den vorliegenden Planungen umzugestalten.
Auf Antrag
von Mitglied Leypoldt erfolgt ein Wortprotokoll.
Herr
Bartel:
Sehr
geehrte Damen und Herren, Sie haben jetzt eine Vorlage vor sich liegen, die
weitere Planung für die Platzgestaltung Neumarkt. In der Vorlage haben wir
dargelegt, im Jahr 2017 hat der Rat schon beschlossen, dass der Neumarkt
entsprechend des Hochbaus dann zeitlich ausgebaut und umgebaut werden soll. Im
ASE wurde Ihnen die Planung auch schon vorgestellt. Wir haben eine Bereisung
gemacht, um uns ähnliche Flächen anzuschauen, um über die Materialien zu
sprechen. Und dementsprechend wurde der Entwurf jetzt weiterentwickelt. Es
wurde an die Hochbauplanung angepasst, so dass jetzt alle Höhen aneinander
passen, alle technischen Gegebenheiten aneinanderpassen und letztendlich auch
die Stellplätze auf das Vorhaben abgestimmt sind, so dass wir auch langsam in
den Bau des Platzes gehen müssen und entsprechend weitere Schritte gehen
müssen. Und wie gesagt im Jahr 2017 hatte der Rat beschlossen, dass die
Ausführungsplanung ihnen nochmals zum Beschluss vorgelegt wird. Das tun wir
hiermit. Änderungen am Konzept der Platzgestaltung gab es insofern keine. Wir
haben östlich des Neubaus des Neumarktes eine Parkplatzreihe, oder 2
Parkplatzreihen, die getrennt sind vom Fußweg, in dem Bäume stehen, der durch
eine wassergebundene Wegedecke gestaltet ist, so dass wir da eigentlich für
einen Parkplatz eine schöne Aufenthaltsfläche haben. Wir haben einen relativ
breiten Fahrstreifen, der bisher für Zweirichtungsverkehr ausgelegt ist, wo
auch ein Bequemes Parken möglich ist. Der wird durch hellen Asphalt
gekennzeichnet. Wir haben in dunklerem Guss-Asphalt abgesetzt noch die Fußwege,
so dass dann auch zwischen parkenden und einparkenden Fahrzeugen auch klar ist,
an welchen Stellen der Fußgänger evtl. Vorrang hat. An der Platzgestaltung
südlich des Gebäudes gab es insofern keine Änderung. Auch da wurden die Höhen
jetzt spezifiziert, alles in Richtung Ausführungsplanung erarbeitet. Wir haben
also nach wie vor das Baumkarre mit den neun geschnittenen Platanen und mit dem
entsprechenden Wasserspiel darin, um eben auch an der Stelle dem
Klimaanpassungskonzept gerecht zu werden, durch die Begrünung, durch die
Verdunstung von Wasser und mit dem hellen Stein, den wir uns damals auf der
Bereisung ausgesucht haben. Kleine wesentliche Änderungen gibt es im Bereich
dieser Querung zwischen Gebäude Neumarkt und DM, grob gesagt. Die ist etwas
nach Süden gerutscht, weil es sonst mit der Aufteilung der Stellplätze nicht
auskam. Jetzt läuft es in die Passage zwischen Kaßstraße und Neumarkt auf den
Zugang des größeren Geschäftsraumes im Neumarkt zu, wo dann später der
Edeka-Markt reinkommen wird. Insofern haben wir ihnen das vorgelegt, zur
endgültigen Platzgestaltung.
Mitglied
Leypoldt:
Die
Ausführung, die ich gerade gemacht habe zur Sitzung, reicht die schon aus?
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Wir
würden es so händeln, die Fragen sammeln. Herr Krebbing sitzt dort. Wir würden
dann zum Stauraum Stellung nehmen und das nochmal expliziet darlegen.
Mitglied
Leypoldt:
Darf ich
darum bitten für die Beantwortung ein Wortprotokoll zu beantragen?
Stellv.
Vorsitzender Baars:
Ja.
Mitglied
Leypoldt:
Also, wie
gesagt, wir würden zum Beschlussvorschlag, den die Verwaltung gemacht hat,
gerne über den 1. Punkt abstimmen, damit dieser durchlaufen kann. Und als 2.
Punkt würden wir gerne dann unseren Beschlussvorschlag vortragen, der dann
lautet:
Die
Verwaltung erhält den Prüfauftrag, das städtebauliche Projekt „Platzgestaltung
Neumarkt“ auf Grundlage des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Emmerich zu
überprüfen, insbesondere in Problemfällen Extremniederschläge sind in der
Bauvorsorge technische Möglichkeiten zu prüfen, wie das Schadenspotenzial
nachhaltig verringert und anliegende Gebäude und Flächen vor Überflutungen
schützt.
Die
Begründung dazu lag in der Handlungskarte Klimaanpassung. Auf Seite 39 im
Klimaanpassungskonzept sind Flächen am Neumarkt, Neuer Steinweg sowie
Tempelstraße als Zone 6 gekennzeichnet. Das sind Gebiete, die durch hohen
Oberflächenabfluss bei Starkregen gefährdet sind. Im Klimaanpassungskonzept der
Stadt Emmerich, Seite 46 unter Punkt 5, werden planungsrechtliche
Umsetzungsinstrumente und Maßnahmen genannt. D. h. eine interne Ermittlung und
Abstimmung mit Kommunalbetrieben, Technischen Werken etc. kann da stattfinden,
da muss kein zusätzliches Gutachten gemacht werden. Und Bauwerke, wie z. B.
Niederschlagswasserzwischenspeicher könnten in der Umsetzungsphase zur
Vermeidung späterer Probleme beitragen. Ein späterer Kanalausbau aufgrund von
Extremniederschlägen und zu geringer Kapazitäten der Entwässerungssysteme auf
Kosten der Emmericher Bürger lehnt die BGE ab.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Wir haben
es ja gehört. Ich schlage vor, dass Herr Krebbing in der Sache vorträgt und
genau die Fragen, die sie Herr Leypoldt gerade angesprochen haben, sind seitens
der Technischen Werke bzw. der begleitenden Fachbüros überprüft worden. Es gibt
den Stauraum, es gibt die Abklärung. Vielleicht schauen wir uns dann erstmal
an, was gemacht worden ist und schauen dann, ob noch Differenzen in dem Sinne
vorhanden sind.
Mitglied
ten Brink:
Unsere
Fraktion ist grundsätzlich mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
einverstanden. Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass die
Verkehrsflächen für Fahrzeuge und die fußgängigen Flächen in scharfkantigem
Pflaster ausgeführt werden, um beim Auto Rollgeräusche zu vermeiden und bei
Fußgängern rollatorfreundliche Oberflächen zu haben. Das möchte ich nochmal
darauf hinweisen.
Herr
Bartel:
Ich
antworte direkt einfach schnell. Wir haben nicht 100 % scharfkantige Steine
ausgesucht, weil da die Gefahr besteht, dass diese Kante abbricht bei den
Scherbewegungen von Fahrzeugen. Wir haben eine sogenannte Microfase, d. h. die
Kante ist ganz leicht angeschliffen, so dass das Abplatzen nicht passiert.
Optisch und von den Rollgeräuschen ist es sehr scharfkantig.
Herr
Krebbing:
Das Thema
Starkregen ist ein Thema, mit dem sich die Technischen Werke schon seit Jahren
mit beschäftigen und auch die einschlägigen Normen schon 2016 angepasst worden
sind, die für die Grundstücke maßgebende Norm, die DIN 1986, Teil 100. In
dieser Norm wird also vorgegeben, dass Grundstücke mit befestigten Flächen mit
über 800 qm Flächen einen sogenannten Überflutungsnachweis führen müssen, den
wir auch in den sogenannten Kanalschein (Entwässserungsanträgen) entsprechend
einfordern und auch hierfür den Bereich des Neumarktes eingefordert haben.
Jetzt haben wir hier bei dem Neumarktprojekt die Besonderheit, dass die
Grundstücksgrenzen auch an der Gebäudeaußenkante enden und insofern das auf dem
Grundstück anfallende Regenwasser bzw. auf dem Gebäude anfallende Regenwasser
nur teilweise auf dem begrünten Dach zwischen zu speichern ist und letztendlich
rd. 30 cbm, die in diesem Überflutungsnachweis nachgewiesen worden sind oder
berechnet worden sind, eben nicht auf dem Dach des Gebäudes zwischen zu
speichern sind für den Zeitraum dieses Starkregenereignisses. Als
Bemessungsgrundlage wird 30jähriges Ereignis angekommen, also ein Regen der
statistisch alle 30 Jahre mal vorkommt, so dass also hier in dem Fall die
Notwendigkeit bestand, 30 cbm Wasser, die nicht im Gebäude zu speichern sind,
auf die Platzfläche zu verlagern und auch die ohnehin auf dem Platz zwischen zu
speichernde Regenmenge nach diesem Überflutungsnachweis, um eben diese 30 cbm
zu erhöhen sind. Das Planungsbüro für die Platzgestaltung hat eben auch diesen
Überflutungsnachweis geführt und diese zusätzlichen Mengen jetzt in ihren
Planungen berücksichtigt und letztendlich auch zeichnerisch dargestellt, welche
Flächen denn dann eben von der Überflutung im Starkregenfall betroffen wären. Das
Ganze spielt sich im Wesentlichen auf der südlich gelegenen, für den Markt
reservierten Fläche ab, wo ich dann für das Starkregenereignis eben dann
Regenwasser schadlos zwischen speichere, ohne da große Gefahrenbereiche zu
schaffen, die für Gebäudeschäden oder Schäden an sonstigen Wertgegenständen
Sorgen könnte. Im Fall der anliegenden Tiefgarage sogar unkontrolliert dort zu
noch erheblich größeren Schäden führen könnten und vielleicht sogar bis zu
Menschenleben fordern könnten. Insofern sind umfangreiche Überlegungen auch zum
Thema Überflutungsvorsorge für dieses Projekt sowohl im Gebäude als auch in der
Platzgestaltung durchgeführt worden. Im Übrigen lassen sich so
Starkregenereignisse nur an Oberflächen kontrolliert zwischen speichern und zur
Vergrößerung von Kanalntzen ist also in solchen großen Mengen, die denn in
Starkregenfällen auftreten, nicht händelbar. Ich kann den Kanal nicht
entsprechend vergrößern, um auch Starkregenereignisse zu händeln.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Lassen
sie mich vielleicht noch ergänzen. Wir haben uns ja mit der Fragestellung
Starkregenereignisse vor gefühlt 5-6 Jahren sehr intensiv beschäftigt, auch mit
dem sogenannten Pecher-Gutachten. Haben dann die aus dem Pecher-Gutachten
heraus resultierenden Maßnahmenvorschläge auch umgesetzt. Das, was wir jetzt
hier am Neumarkt machen, ist etwas, was im Rahmen der Starkregenereignisse, die
ja nicht nur uns als Kommune sondern viele Kommunen in der jüngsten
Vergangenheit beschäftigt haben, stadtplanerisch auch immer das Non Plus Ultra
war, nämlich, Herr Krebbing hat es geschildert, den Stauraum dort zu schaffen,
wo er noch möglich ist, im öffentlichen Raum. Insbesondere die Niederländer
sind da Vorreiter. Und wenn man sich das in der stadtplanerischen Diskussion so
angeschaut hat, hat man dann oftmals in den Niederlanden Plätze gesehen, die
Stauraum entsprechend schaffen und für entsprechende Starkregenereignisse
vorbauen. Auch das steht im Übrigen im Klimaanpassungskonzept mit drin. Nach
dem Motto denkt die Starkregenereignisse bei der Planung mit und schafft
entsprechende Räume. Die sind hier geschaffen worden, Herr Krebbing hat es
gesagt. Es ist auf der einen Seite seitens des Investors ein Fachplanungsbüro
für seine Immobilie eingeschaltet worden und wir haben das Büro, das sich das
angeschaut hat, und wir haben das selber dann bei der TWE auch nochmal geprüft,
so dass aus unserer Sicht all das gemacht worden ist, was auf der einen Seite
die Industrienormen vorschreiben und auf der anderen Seite das, was wir in den
Konzepten eben auch entsprechend umgesetzt haben. Meine Frage an sie Herr
Leypoldt, sehen sie da nach dem Vortrag noch ein Delta, was in irgendeiner Art
und Weise zu beurteilen wäre?
Mitglied
Leypoldt:
Ja,
erstmal vielen Dank für den Vortrag. Herr Dr. Wachs, wir haben ja die
Unterlagen, die jetzt gerade genannt wurden usw., haben wir noch in keiner
Vorlage sehen können oder haben die Hintergründe noch nicht hören können. Uns
hat der Satz in der Vorlage, die Parkplatzfläche wird im Falle eines
Starkregenereignisses als Stauraum für das Regenwasser für das Wohn- und
Geschäftshaus zur Verfügung gestellt und die Gefälle wurden dementsprechend
ausgearbeitet, etwas umgetrieben. Und da haben wir uns natürlich gefragt,
müssen wir uns da vorstellen, dass dort dann bei Starkregenereignissen 20-30 cm
Wasserflächen sind. Und können vielleicht diese Stauraummöglichkeiten, die dort
sind, dass auf dem Parkplatz abgeführt wird, ist ja gut. Aber können diese
vielleicht durch Zisternenlösungen, die dann 20.000 l – 30.000 l im Untergrund
aufnehmen, dadurch dass es abläuft und erst, wenn diesen 20.000 l – 30.0000 l
gefüllt sind, dann überlaufen in den Kanal und damit den Kanal dann entlasten.
Solche Zisternen können ja auch mal zur überirdischen Bewässerung genutzt
werden, indem man sagt, wir können z. B. so ein Baukarree damit vor Ort mit
diesem Regenwasser nachträglich bewässern. Kann damit vielleicht die Maßnahme
entschärft werden oder vielleicht noch besser damit geplant werden? Das war der
Hintergrund unserer Frage. Und wenn die Verwaltung nach ihrer Prüfung dazu
kommt, dass man sagt, das ist da absolut nicht nötig und machen wir so nicht,
dann ist das so. Wir würden es halt nicht begrüßen, wenn die Flächen sind, die
20-30 cm frühzeitig unter Wasser stehen würden. Aber grundsätzlich kann man
besser über das Thema vorher geredet haben als im Nachhinein vor dem Thema
stehen und dann für viel Geld irgendwelche Maßnahmen dort ergreifen müssen.
Weil jetzt ist die Sache noch kostengünstig zu regeln und im Nachhinein nicht
mehr.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Aus
unserer Sicht ist sie genau technisch geregelt worden. Wir haben Stauraum
geschaffen, aufgrund der Platzfläche. Das ist mit den Gefällen alles
entsprechend ausgerichtet. Dort ist ein entsprechender Stauraum vorhanden.
Natürlich, ich bin jetzt kein Techniker, Zisternen anzulegen. Aber dann sind
wir genau bei der Frage der Kosten und bei der Frage, was kostet die
Abwasserabführung. Was kostet das auch den Bürger, wenn sozusagen aus unserer
Sicht Luxusmaßnahmen gehändelt würden. Wir haben ja einen Stauraum, den wir im
Sinne der Gebühren sehen.
Mitglied
Leypoldt:
Wir
brauchen darüber jetzt nicht lange zu diskutieren. Es geht darum, wenn man erst
eine Zisterne einbaut (die gibt es ja auch für Gartenbewässerung usw. privat zu
kaufen), da ist der Kostenfaktor ja nicht hoch. Also wenn dann dementsprechend
hergerichtet würde spricht man über für so einen Tank von 5.000 – 10.000 € plus
Maßnahmen, die am Kanalnetz notwendig sind. Aber grundsätzlich war das eine
Überlegung. Wenn die Verwaltung dazu kommt, das haben wir abgeprüft, wir sehen
das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht, dann nehmen wir das so hin. Wir haben halt
nur den Prüfauftrag anregen wollen. Da werden sie ja im Rahmen der Prüfung auch
zum dem Ergebnis gekommen. Anders können sie das ja als Anregung von uns
aufnehmen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Ich würde
das jetzt so verstehen, dass wir da nicht noch im Sinne von Prüfung oder so da
zusätzlich was veranstalten müssen. Sondern wir lassen es bei dem
Beschlussvorschlag, wie es jetzt ist.
Mitglied
Leypoldt:
Der
Beschlussvorschlag sollte als solches ja sowieso durchlaufen. Wir wollten nur
zusätzlich die Prüfung des Sachverhaltes. Wenn sie den jetzt so aufgeklärt
haben, können sie das dann als Anregung verstehen, was wir dann noch mitgegeben
haben.
Mitglied
Mölder:
Wir haben
2 Fragen. Die Ein- und Ausfahrsituation der Stellflächen zum Neuen Steinweg
soll nicht als Einrichtungsverkehr eingerichtet werden? Die sollen also auf 16
m mit 2 Ausfahrten eingeführt werden, also es ist nicht überlegt worden, da
einen Einbahnverkehr über einen Rundverkehr über den Parkplatz einzurichten. Da
sehen wir das Verkehrschaos vorprogrammiert, weil da auch der große
Fußgängerquerungsverkehr der Schulen und Kindergärten stattfindet. Das haben
wir in den vorhergehenden Sitzungen alles schon mal angeregt. Wir würden die
Option immer noch gerne ziehen wollen, da einen Einrichtungsverkehr
eingerichtet sehen zu wollen. Aber so weit sind wir im Moment ja noch nicht.
Wir sind ja erst nochmal in der Besprechungsphase. Vielleicht taucht da noch
der ein oder andere Gedanke bei der Verwaltung hierzu auf.
Die
zweite Frage kann vielleicht direkt mitbeantwortet werden. Bei der
Entrauchungsanlage zur Tiefgarage vermissen wir Filter und Ventilatoren. Die
sehe ich in der Zeichnung technisch nicht dargestellt. Bei Bränden in
Tiefgaragen sprechen wir von brennenden Fahrzeugen, u. a. auch von
Schadstoffemissionen von brennenden Fahrzeugen. Die würde ich nicht gerne
ungefiltert in die Gegend gepustet sehen, gerade im Innenstadtbereich und der
unmittelbaren Umgebung zum Kindergarten/Schule/Kinderheim. Da würden wir schon
den Einbau entsprechender Filteranlagen gerne sehen sollen.
Herr
Bartel:
Ich fang
bei der Einbahnstraßenregelung an. Das ist so, wir haben uns durchaus darüber
Gedanken gemacht. Die Breiten jetzt von der Verkehrsfläche sind so breit, dass
wir einen Zweirichtungsverkehr machen können. Das würden wir auch erstmal so
aufrechterhalten. Hat einfach den Hintergrund, sobald bei der ersten Stellplatztreihe
schon der erste oder zweite Stellplatz belegt wird, muss man denjenigen, der da
aus parkt, nicht ganz um den Pudding schicken sondern er kann relativ schnell
die Parkplatzfläche verlassen. Sollte es sich in der Praxis zeigen, dass es
nicht funktioniert und zu dem besagten Verkehrschaos führen, dann lässt es sich
einfach über eine Beschilderung regeln. Es wird ein Einbahnstraßenverkehr
angeordnet. Es kann auch eine Zwischenlösung sein, dass man auf einer Stelle
ein Verbot der Einfahrt anordnen, ohne direkt ein Einbahnstraßensystem zu machen.
Es gibt also verschiedene Wege. Es ist aber erst mal so breit, dass es für 2
Fahrzeuge passt und einschränken kann man dann immer noch; einfach ein Schild
aufhängen. Es ist also gar kein Problem, dann noch zu reagieren.
Nun zur
Entrauchung. Die ganze technische Ausrüstung ist nicht in den Schächten an
sich, sondern ist schon in der Tiefgarage angeordnet. Die Luft und das
Rauchgas, was dann da entsteht, wird durch die Ventilatoren dann durch diesen
Schacht herausgedrückt, so dass in den Plänen auch kein technisches Werk zu
sehen ist.
Mitglied
Brouwer:
Ich
wollte noch eine Anmerkung machen zur Entwässerung. Wir gehen ja von einem
Bemessungsregen aus. Und mit einem solchen in 30 Jahren müsste man mit dieser
Lösung leben können.
Sollte
der Antrag auf Abstimmung nach Vorlage noch nicht gestellt sein, so möchte er
den hiermit stellen.
Mitglied
ten Brink:
Ich
möchte von Herrn Bartel nochmal die Mikrofase erklärt wissen. Meines Erachtens
haben sie selbst bei einer Mikrofase mindestens 6 mm Steinfuge dazu. Dann haben
sie 8 mm. Diese 8 mm machen sich bei dem Vorderrad eines Rollators sehr
bemerkbar. Ich weise nochmal darauf hin, lassen sie die Finger von den
gebrochenen Kanten weg. Machen sie dort scharfkantige Pflaster wie in der Kaßstraße.
Herr
Bartel:
Wir
prüfen das ganze nochmal. Soweit ist das weiß ist die Mikrofase auf 2 mm
abgeschrägt und wir haben schon eine Fuge ausgesucht, die ist dann 1 mm. Also
sind wir irgendwo bei einer Kante von 4-5 mm. Es ist immer noch vorteilhafter
als wäre es eine scharfkantige Kante, die dann abplatzt. Dann hätten wir
größere Differenzen. Auf dem Neumarktpflastersteinen haben wir
Natursteinvorsatz. Es ist also eine Schicht Naturstein darauf und diese neigt
dazu, sofort abzuplatzen. Auf Dauer ist daher die Mikrofase günstiger.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Wir
werden uns im Rahmen der Vergabe ebenfalls nochmal mit den Steinen
auseinandersetzen müssen.
Mitglied
Gerd-Wilhelm Bartels:
Der § 5
des Durchführungsvertrages ist ja eine Ergänzung, die sich erstmalig vermutlich
jetzt mit dem Thema Entwässerung und Starkregenereignissen beschäftigt. Wie ist
es denn im ursprünglichen Vertrag gewesen. Wie war das Thema denn dort
geregelt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich dem Thema in dem
ursprünglichen Vertrag nicht gewidmet hat oder dass diese Ergänzung jetzt aus
heiterem Himmel kommt.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Ich kann
das jetzt explizit, weil ich den alten Vertrag nicht dabei habe, nicht sagen.
Es ist eine Ergänzung, es wird etwas hinzugefügt. Wir werden uns damit auch
schon beschäftigt haben. Aber zu dem Zeitpunkt, als wir den Bebauungsplan
erstmalig verabschiedet haben, waren wir im Sinne der Platzgestaltung noch
nicht so weit und haben auch noch nicht die endgültige Fassung des Bebauungsplanes
gehabt. Ich vermag das momentan nicht zu sagen. Wir haben jetzt ein
vernünftiges Ergebnis, was Sachstand ist. Wir müssten jetzt einen Vergleich des
alten Vertrages und des neuen Vertrages durchführen; was war geregelt, was war
nicht ggfs. nicht geregelt. Wir sind jetzt ja sicher in dem Vertrag, so wie wir
ihn jetzt endgültig abschließen und unterzeichnen, eine sachgerechte angepasste
Regelung haben. So wäre es dann noch Rechtstheorie, die wir betreiben, was uns
in der Sache nicht weiter brächte. Sie können gerne in die Unterlagen
reingucken, sich die Kanalscheine angucken, gucken was für Berechnungen
dahinterstehen, was gemacht ist. Das ist durchaus möglich.
Mitglied
Gerd-Wilhelm Bartels:
Noch eine
Zusatzfrage: Hier sind unter dem § 4 des Durchführungsvertrages ein bunter
Strauß von Verkaufsflächen für verschiedene Sortimente aufgeführt worden, die
in der Addition selbstverständlich größer sind als die Verkaufsfläche, die wir
an der Stelle genehmigt haben oder genehmigen werden oder wollen. Sind das Auswahlmöglichkeiten,
wie der Projektentwickler diese Dinge besetzen kann?
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs:
Es ist im
Vertrag ja abgebildet, eine Verkaufsflächenobergrenze. Im Rahmen dieser
Verkaufsflächenobergrenze kann aus den Sortimenten ausgewählt werden. D. h.
eine entsprechende Beschränkung, nicht Addition der Summen.
Nach der
Diskussion lässt stellv. Vorsitzender Baars über den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.