Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der der Stadt Emmerich am Rhein lehnt es ab, die Forderungen der Organisation Seebrücke zu unterstützen.

 

 

Begründung

Bereits am 02.11.2019 hatte eine Bürgerin per Eingabe den Rat der Stadt Emmerich am Rhein aufgefordert, sich den Forderungen der Organisation Seebrücke anzuschließen und sich wie viele andere Städte (z.B. die Wallfahrtsstadt Kevelaer) bereit zu erklären, zusätzlich zur gesetzlichen Flüchtlingsquote Flüchtlinge aus Seenotrettungsaktionen aufzunehmen.

 

Diese Eingabe wurde vom Rat am 17.12.2019 zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass solange Menschen auf der Flucht im Mittelmeer sterben, alle denkbaren politischen Anstrengungen unternommen werden müssen, um dieses Drama zu lösen. Um der Bundesregierung diesen dringenden Handlungsbedarf aufzuzeigen und um ein Signal für Humanität, für das Grundrecht auf Asyl und für die Integration Geflüchteter zu setzen, hat der Bürgermeister in der Vorlage zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2020 vorgeschlagen, der Aktion Seebrücke beizutreten, indem vier der Forderungen erfüllt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl mehrheitlich dem Rat, diesem Verwaltungsvorschlag nicht zu folgen, sondern die Eingabe abzulehnen.

 

Während der Ratssitzung am 03.03.2020 folgte der Rat der Stadt Emmerich am Rhein dieser Empfehlung und beschloss entgegen dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, die Initiative „Sichere Häfen“ nicht zu unterstützen.

 

Nunmehr ist am 09.03.2020 erneut eine Eingabe an den Rat eingegangen. Mit dieser Eingabe wird darauf hingewiesen, dass sich der Koalitionsausschuss am 08.03.2020 darauf verständigt habe, kranke und unbegleitete Kinder aus den griechischen Elendslagern aufzunehmen. Daher hält der Petent es für dringend erforderlich, dass sich der Rat erneut mit dem Thema „Sicherer Hafen“ befasst und seine Entscheidung vom 03.03.2020 revidiert.

 

Auch wenn der Rat eine gleiche Forderung lediglich sechs Tage vor der o.a. Eingabe negativ beschieden hat, steht es auch unter Außerachtlassung seines persönlichen Standpunkts nicht im Ermessen des Bürgermeisters, unter Verweis auf den aktuellen Beschluss diese Eingabe abzulehnen.

Dem Petenten steht das Recht zu, dass sich der Rat selbst mit seiner Anregung befasst und darüber befindet. Denn nur dieses Normverständnis gewährleistet das dem Bürger durch § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) eingeräumte Petitionsrecht, das gerade gegenüber der Bürgervertretung selbst bestehen soll, in effektiver Weise.

 

Aufgrund der ausführlichen Beratung zu dieser Thematik am 03.03.2020 sowie der Tatsache, dass die Eingabe vom 09.03.2020 keinen entscheidungsrelevanten neuen Sachvortrag enthält, wird eine Verweisung zur Beratung in einem Fachausschuss nicht für zielführend gehalten und die unmittelbare Abstimmung zu dieser Eingabe vom 09.03.2020 mit dem Thema „Sichere Häfen“ im Rat vorgeschlagen.

 


 

Mitglied Schaffeld bittet die Entscheidung des Rates in seiner Sitzung vom 03.03.2020, vor dem Hintergrund, dass sich bereits 37 Kommunen in Nordrhein-Westfalen dieser Aktion angeschlossen haben, nochmals zu überdenken. Die Kommunen – auch Emmerich – sollten bereit sein, betroffenen Menschen zu helfen und diese aufzunehmen, bevor sie im Mittelmeer ertrinken oder in den Lagern ums Leben kommen. Wenn in Emmerich ein deutliches Zeichen gesetzt werde Menschen aufzunehmen, würde das Klima in dieser Stadt deutlich verbessert werden.

 

Mitglied Ulrich stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.