Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Satzung über die die Festlegung der Gebietszone und der Höhe des Geldbetrages nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 48 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für den Innenstadtbereich der Stadt Emmerich a. Rh. (im folgenden Stellplatzablösesatzung).

 


 

Mitglied Baars stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.