Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2019 zur Kenntnis.

 


 

Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund teilt die Stadtkämmerin Goertz mit, dass es sich größtenteils um Maßnahmen handele, die im Jahr 2019 begonnen und in das Haushaltsjahr 2020 übertragen wurden. Es seien Ermächtigungen, die die Budgetverantwortlichen grundsätzlich dazu in die Lage versetzen, diese Ausgaben zu tätigen. Es müsse jedoch nicht geschehen.