Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 09.04.2019 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans E 18/16 -Stadtkern-Süd-.

 

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Baars, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.