Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW) beschließt, dass die Verwaltung im Jahr 2020 zu den Haupt- und Finanzausschusssitzungen bzw. bei erheblichen Änderungen zu den Zusammenkünften der Fraktionsvorsitzenden mündlich zur finanziellen Lage der Stadt Emmerich am Rhein Stellung nimmt. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgt zu den vorgesehenen Vorstellungen der Finanzberichte (Stichtage 31.05. und 30.09.2020).

 

Sachdarstellung:

Die Ratsfraktion SPD beantragt die Prüfung der finanziellen Belastungen aus der Coronakrise für den städtischen Haushalt, im Detail beantragt die SPD-Fraktion drei Elemente, auf die im Folgenden Stellung genommen wird.

 

Zu 1) Eine Übersicht der Belastungen und Veränderungen für den städtischen Haushalt

wird während der Sitzung vorgestellt. Seit Beginn der Coronakrise führt der Fachbereich 2 Finanzen eine solche Übersicht, die stetig fortgeführt bzw. aktualisiert wird. Grundsätzlich kann nur eine Momentaufnahme dargestellt werden, die den Mitgliedern möglichst aktuell präsentiert werden soll und selbstverständlich im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt wird.

 

Zu 2) Die finanzielle Situation der Eigenbetriebe ist unterschiedlich zu bewerten. Während die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein keine gravierenden, das Jahresergebnis gefährdenden Auswirkungen meldet, kristallisiert sich bei dem Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte zur aktuellen Saison ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 34 T€ heraus. Dieser setzt sich insbesondere aus zu zahlenden Ausfallbürgschaften und entgangenen Eintrittsgeldern zusammen.

 

Die Antragsbegründung erwähnt u.a. auch das Stadtmarketing, welches als Bestandteil der Eigengesellschaft Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Emmerich am Rhein mbH ebenfalls einen erhöhten Fehlbetrag meldet. Die fehlenden Einnahmen aus Sponsorengeldern und Standgeldern können zum aktuellen Zeitpunkt nicht durch Einsparungen bei den Aufwendungen ausgeglichen werden. Zurzeit wird mit einem Fehlbetrag von rund 53 T€ gerechnet. Details sollten im Rahmen einer Gesellschafterversammlung mit der Wirtschaftsförderin aufgeschlüsselt werden.

 

Zu 3) Zum Stichtag 31.05.2020 wird der erste Finanzbericht 2020 erstellt, der dem Rat in seiner Sitzung am 23.06.2020 vorgestellt wird. Der zweite Bericht folgt am 27.10.2020 zum Stichtag 30.09.2020. Diese ausführliche Berichterstattung bindet hohe Ressourcen im Fachbereich 2 Finanzen sowie in den übrigen meldenden Fachbereichen, da jedes Budget einzeln begutachtet und bewertet wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, regelmäßig mündlich zur finanziellen Lage der Stadt Emmerich am Rhein Stellung zu nehmen. Dies kann im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie bei gravierenden oder plötzlich eintretenden Änderungen im Rahmen der Zusammenkünfte der Fraktionsvorsitzenden umgesetzt werden.

 

Des Weiteren wurden die einzelnen Budgetverantwortlichen (die einzelnen Fachbereichs-, Stabsstellen- und Eigenbetriebsleiter/innen) sowie die Geschäftsführerin der Eigengesellschaft Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH bereits Anfang April informiert, dass die Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein zum momentanen Zeitpunkt zwar noch nicht gänzlich dargestellt werden kann, jedoch aktuell mit stärkeren Auswirkungen als in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 gerechnet wird, damals betrug der Rückgang der Einnahmen rund 20 Prozent.

Offensichtlich ist jedoch, dass insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer (der Anteil der Erträge aus Gewerbesteuereinnahmen beträgt im Haushalt 2020 26,7 %) in einem bisher noch nicht dagewesenen Ausmaß hinter den Erwartungen der Haushaltsplanung zurückbleiben wird.

Nicht nur das Haushaltsjahr 2020 ist stark gefährdet. Die wegbrechenden Steuereinnahmen und die bereits prognostizierten steigenden Sozialausgaben werden die Stadt auch im Folgejahr belasten. Der endgültige Haushalt 2020 sieht bereits jetzt einen Fehlbedarf von 4,015 Mio. € vor, die mittelfristige Ergebnisplanung weist ebenfalls Defizite in Millionenhöhe aus. So bleibt der Stadt nur die Möglichkeit, die Jahresfehlbeträge durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Aber auch diese ist endlich.

Eine äußerst strenge Ausgabendisziplin ist damit unerlässlich.

Die Budgetverantwortlichen wurden aufgefordert, bis auf weiteres davon abzusehen, Aufwendungen zu tätigen, denen keine gesetzlichen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen bzw. Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Des Weiteren wurden die Budgetverantwortlichen aufgefordert, dem Fachbereich Finanzen in Vorbereitung eines Nachtragshaushaltes eine Übersicht aller freiwilligen bzw. zurückzustellenden Aufwendungen zu übermitteln.

 

Zwischenzeitlich liegen die Meldungen aller Budgetverantwortlichen vor und werden zurzeit gesichtet und auf Verwirklichung geprüft.

 

Das vom Landeskabinett am 31. März 2020 beschlossene „Kommunalschutz-Paket“ und die vom Ministerium erlassenen Ausführungen weisen darauf hin, dass es gerechtfertigt ist, der ggf. eintretenden Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres  - mangels Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten – nicht nachzukommen. Zudem führt das Ministerium aus, dass in dem von der Landesregierung vorbereitetem Gesetzesentwurf über das „Kommunalschutz-Paket“ beabsichtigt ist, dass die in der GO NRW geregelten Bedingungen zur Aufstellung einer Nachtragssatzung im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung finden sollen.

Nichtsdestotrotz – auch ohne vom Gesetzgeber verabschiedeter Nachtragsaufstellungspflicht - werden die gemeldeten freiwilligen bzw. zurückzustellenden Aufwendungen Grundlage der Haushaltskonsolidierung 2020, je nach Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen in den nächsten Wochen ggfs. auch Grundlage einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW sein.

 


 

Stadtkämmerin Goertz erläutert anhand einer Präsentation die finanziellen Belastungen der Coronakrise für den städt. Haushalt. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.