Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht „Beschlusskontrolle; hier: Umsetzung von Ratsbeschlüssen“ zur Kenntnis.