Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt, dass die Stellungnahme des Kreises Kleve - Untere Immissionsschutzbehörde vom 16.12.2019 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 2)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Ergänzend teilt Erster Beigeordner Dr. Wachs mit, dass der städtebauliche Vertrag unterschrieben sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Baars, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.