Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Abschlussbericht der Schalltechnischen Untersuchung zum Straßenlärm des Lärmaktionsplanes der Stufe III für das Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz.

 


Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass sich der Ausschuss zum damaligen Zeitpunkt, als er sich für die Öffentlichkeitsbeteiligung ausgesprochen hat, gesagt hat, dass für die L 472 im Bereich der Schmidtstraße eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 30 km/h und für die L 473 im Bereich der Beeker Straße eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 50 km/h beantragt wird. Die Verwaltung sollte damit beauftragt werden, mit dem Landesbetrieb diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass bereits darüber beschlossen wurde. In der Fragestellung wurde bereits diskutiert und die Verwaltung hat die Aussage gemacht, dass der entsprechende Antrag dann gestellt wird, wenn das Gutachten vorliegt.

 

Mitglied Gerritschen bedankt sich für die Wortäußerung vom Vorsitzenden Jansen. Begrüßenswert wäre weiterhin eine 50 km/h Beschränkung bis zum Ortseingang Elten.

 

Mitglied Kukulies bittet um eine getrennte Abstimmung.

 

Vorsitzender Jansen lässt zum einen über den nachfolgenden ergänzenden Antrag abstimmen:

 

Beantragung der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der L 472 auf der Schmidtstraße (zwischen B 8 und Neustadt) und Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der L 472 auf der B 472 (Beeker Straße – südlich Buschweg) beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

 

Abstimmungsergebnis

Dafür 20          Dagegen 0      Enthaltungen 0

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.