Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Tepaß teilt mit, dass die BGE im März 2019 den Antrag gestellt hatte, so lange keine Vorauszahlungen zu fordern, bis die Thematik der KAG-Beiträge geklärt ist. Die Ausführungen der Verwaltung versteht er so, dass für die Nierenberger Straße Vorauszahlungen genommen werden sollen.

Hinsichtlich der damaligen Unterrichtung bezüglich der Goebelstraße wurde den Bürgern mitgeteilt, dass entsprechende Fördergelder fließen werden. Nunmehr muss man hören, dass keine Fördergelder fließen und somit der Beitrag für die Anwohner höher liegt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass im Rahmen des Moratoriums zum KAG eine Beschlusslage vorlag, die aussagte, dass erstmal alles gestoppt wird und keine Vorbescheide und keine vorlaufenden Beiträge erlassen werden. Jetzt existiert eine bestehende Rechtslage, weil der Landesgesetzgeber die Norm neugeregelt hat und eine entsprechende Satzung vorliegt. In § 10 der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein heißt es sinngemäß, wenn mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, können Vorausleistungen erhoben werden. Die Vorausleistung gehen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages. Vor dem Hintergrund der Förderrichtlinie kann man per heute mit der Norm relativ wenig anfangen, da der voraussichtliche Beitrag nicht beziffert werden kann.

Zur Thematik der Goebelstraße kann er keine Aussage machen. Die Frage kann sich nur auf eine mögliche Förderung aus dem Förderprogramm für Alleen oder möglicherweise auf die Aussage, ob sich das KAG ändert, beziehen.

 

Nach Kenntnis von Mitglied Tepaß wird mit dem Ausbau der Nierenberger Straße Ende des Jahres begonnen. Bevor für die Nierenberger Straße Ausbaubeiträge erhoben werden, wird sich der entsprechende Ausschuss damit befassen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bestätigt, dass bei einer möglichen Erhebung der Ausbaubeiträge der entsprechende Ausschuss informiert wird. Für den Ausbau der Nierenberger Straße findet die Bürgerinformation statt und danach wird dem Ausschuss der entsprechende Beschluss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesem Zeitrahmen wird die Thematik der Frage eines möglichen Vorbescheides, der Satzungsänderung etc. diskutiert werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist diesbezüglich nichts spruchreif.

 

Mitglied Dr. Reintjes teilt zur Situation der Goebelstraße mit, dass die Problematik der Allee aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die Mehrkosten für die Bäume gemäß politischem Beschluss aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

 

Mitglied Spiertz teilt mit, dass das Land NRW in den Haushalt für das Jahr 2020 einen gedeckelten Betrag in Höhe von 65 Mio. € zur Verfügung gestellt; die Förderung soll bis zum 31.12.2024 laufen. Die Straßenausbaukosten werden von Jahr zu Jahr teurer. Er gibt zu bedenken, dass die von der Stadt Emmerich am Rhein erarbeitete Prioritätenliste entsprechend abgearbeitet werden soll. Entsprechende Förderanträge sollten gestellt werden; ob man letztendlich die Förderung bekommt, weiß man nicht. Für ihn stellt sich die Frage, welche Gründe gegen eine Förderung sprechen. Den Bürgern sollte sehrwohl mitgeteilt werden, wie hoch die Ausbaukosten ohne Förderung und mit möglicher Förderung sind.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass man lediglich die Höhe der geschätzten Ausbaukosten beziffern kann. Aufgrund des KAG’s stehen die städtischen Anteile und die Anteile der Bürger fest. Auf der entsprechenden Bürgerbeteiligung kann die Aussage über die mögliche Höhe der Ausbaukosten mit und ohne Förderung gemacht werden. Ob eine Förderung tatsächlich erfolgt, kann man nicht sagen.

 

Mitglied Gerritschen gibt zu Bedenken, dass die Anwohner die ganze Thematik nicht verstehen werden. Die mögliche Kostenentlastung ist für viele nicht nachvollziehbar. Er geht auf die gedeckelte Summe in Höhe von 65 Mio. € ein, die vom Land NRW für 4 Jahre zur Verfügung gestellt werden soll. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Summe für die ganzen 4 Jahre oder vielleicht nur für das Jahr 2020 angesetzt wird. Ferner ist nicht deutlich, wie es auf die verschiedenen Projekte in Emmerich verteilt wird. Welche Höhe der Entlastung kann der Bürger tatsächlich erwarten.

 

Herr Bartel erklärt, dass die Summe von 65 Mio. € im Landeshaushalt für das Jahr 2020 eingestellt sind; für die weiteren Jahre ist noch nichts bekannt. Ferner weiß man auch nicht, wie sich die Summe auf die Bezirksregierung verteilt und wie diese die Summen auf die Maßnahmen verteilt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt nochmals deutlich mit, dass keine Aussage darüber gemacht werden kann, wie hoch der Anteil von den 65 Mio € für die Stadt Emmerich am Rhein ausfällt. In NRW gibt es 5 Regierungspräsidien, wo ein entsprechender Anteil drauf entfällt.

 

Mitglied Brouwer teilt zum Planungsstand der Nierenberger Straße mit, dass nach seinem Kenntnisstand derzeit Arbeiten von den Stadtwerken erfolgen; mit dem eigentlichen Straßenausbau wurde noch nicht begonnen. Ende des Jahres werden die Technischen Werke mit ihren Arbeiten beginnen. Mit dem Straßenausbau wird in diesem Jahr nicht mehr begonnen.

Die Verwaltung bestätigt die Aussage von Mitglied Brouwer.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es für jede Maßnahmen einen Bauzeitenplan gibt. Die Planung für diese Maßnahme ist abgeschlossen.

 

Mitglied Jörn Bartels meldet sich zu Wort und macht für seine Fraktion deutlich, dass die BGE-Fraktion nach wie vor gegen die Erhebung von Straßenausbaugebühren ist. Er regt an, da die Frage, ob Fördergelder kommen oder nicht, noch nicht geklärt ist, erst einmal ohne Förderung zu kalkulieren und entsprechend in die Bürgerinformation zu gehen, mit der Option, dass nachträglich evtl. Fördergelder fließen könnten. Auch er plädiert dafür, mit den Maßnahmen zu beginnen, da immer wieder mit Preissteigerungen in dem Segment zu rechnen sein wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass man immer 2 Dinge unterscheiden muss. Für die grundsätzliche Diskussion, KAG-Beiträge und Straßenausbau ja oder nein, gibt es eine Regelung aus dem KAG-Gesetz heraus. Die daraus gängige Praxis ist in allen Kommunen über Jahrzehnte angewandt worden. Die Herangehensweise ist nunmehr im Sinne des Bürgers modifiziert worden. Die entsprechende Bürgerinformation wird so aussehen, dass es entsprechende Anteile des Bürgers gibt, wofür evtl. gewisse Fördergelder beantragt werden können. Die Stadt Emmerich am Rhein wird alles Mögliche tun, um die Fördergelder zu bekommen.