Sitzung: 09.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß §
21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung
vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände
erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.