Sitzung: 23.06.2020 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 06 - 16 2281/2020
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den
Bericht zu der Abfrage der Gastronomie bzw. zur Erweiterung der
Außengastronomieflächen zur Kenntnis und beschließt, dass dem Begehren der
Antragstellerin insoweit bereits entsprochen ist.
Begründung
Die Antragstellerin
beantragt vor dem Hintergrund der „Corana-Krise“, die Gastronomie in Emmerich
insoweit zu unterstützen, als dass dieser weitere öffentliche Flächen zur
außengastronomischen Nutzung zur Verfügung zu stellen seien; satzungsgemäß
vorgesehene Gebühren seien insoweit nicht zu erheben. Beantragtes solle auf dem
Weg einer „Dringlichkeitsentscheidung“ herbeigeführt werden.
Im Sinne der
Unterstützung der Emmericher Gastronomie hat die Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketinggesellschaft mit Unterstützung des Fachbereichs Stadtentwicklung
bereits Gespräche mit den Gastronomen geführt. Die Bandbreite der
Abfrageergebnisse geht von „Nichterweiterung aufgrund mangelnder weiterer
Außenfläche“ über „kein Bedarf“ bis hin zu wenigen moderaten Wünschen im Sinne
„von drei oder vier Tischen“; letztere stehen zum Teil schon. In der
Ratssitzung wird zu Abfrage und Ergebnissen berichtet.
Der Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund gezielter Nachfragen und persönlichen Besuchen der Wirtschaftsförderung bei den Gastronomiebetrieben einige Anträge vorlägen. Davon seien einige mittlerweile schon wieder zurückgezogen worden, da von den Gastronomen zusätzliches Personal für zusätzliche Tische benötigt werde und dieses nicht gewollt sei. Andererseits sei auch festgestellt worden, sollte das Wetter umschlagen, für so viele Gäste in den Innenräumen der Gastronomie kein Platz mehr sei, um zusätzliche Gäste aufnehmen zu können.
Die vorliegenden Anträge würden geprüft.
Auf entsprechende Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass der Betreiber wie auch der Eigentümer mehrmals durch den entsprechenden Fachbereich darauf hingewiesen wurde, dass die deichaufsichtsschutzrechtliche Genehmigung bis heute noch nicht vorliege.