Sitzung: 24.06.2020 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Es bestehen keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgeschriebene Niederschrift und sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.