Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 


Herr Bartel führt aus, das die Planung im Detail im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV diskutiert wurde. Ergänzend zur im Entwurf vorliegenden Stellungnahme liegt jedem Ausschussmitglied eine Ergänzung vor; die Ergänzungen sind rot gekennzeichnet und werden in der endgültigen Stellungnahme entsprechend ergänzt werden.

Er erklärt, dass man sich im 2. Deckblattverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 3.3 Praest-Vrasselt befindet. Deckblattverfahren bedeutet, dass innerhalb des Planfeststellungsverfahrens von Seiten der DB AG Änderungen gibt, die im Rahmen des Deckblattverfahrens dargestellt werden. Die eigentliche Planung wird dadurch nicht verändert, sondern es gibt Modifikationen. Entsprechend dem Verwaltungsverfahrensgesetz können nur Stellungnahmen im Rahmen eines Deckblattverfahrens zu den geänderten Punkten abgegeben werden, die Gegenstand dieses Deckblattverfahrens sind. Herr Bartel erläutert nunmehr die Vorlage und geht seitenweise die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein durch.

Auf Nachfrage zur BÜ Sulenstraße, Seite 3 der Stellungnahme, von Mitglied ten Brink teilt Herr Bartel mit, dass die Zuwegungen aus der EÜF in Richtung Bahnsteig in den Planunterlagen enthalten sind.

Weiter geht es auf Seite der Stellungnahme, BÜ Raiffeisenstraße, wo die Ergänzung entsprechend dem verteilten Wortlaut gemacht wird. Die Stadt Emmerich am Rhein fordert, dass die jetzige Breite von 3,40 m für den Bahnweg auf 5,00 m verbreitert werden soll, um einen Begegnungsverkehr PKW-LKW zu ermöglichen. Mitglied ten Brink weist darauf hin, dass das Mindestmaß 5,00 m hierfür beträgt; im besten Fall sollten 5,50 m Breite ausgebaut werden.

Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass man sich im 2. Deckblattverfahren befindet und alle bislang erhobenen Forderungen (einschl. 1. Deckblattverfahren) weiterhin bestehen bleiben, so also auch die Forderung nach einer Bedarfsampel für die Querungshilfe. Die Darstellung in den Lageplänen sind entsprechend angepasst.

 

Mitglied ten Brink möchte auf Seite 6 der Stellungnahme der Stadt Emmerich eine genauere Aussage zum Bahnsteig aufgenommen wissen, welche wie folgt lauten könnte: Die neuen Bahnsteige zwischen Sulenstraße und Praestsches Feld sind möglichst nah an den veränderten Signalstandort zu planen. Aus dem Trogbauwerk der EÜ Praestsches Feld heraus sind eine Treppenanlage nördlich sowie eine Rampenanlage südlich mit maximal 4 % Steigung und 4,20 m lichter Breite zu berücksichtigen und trassenparallel bis zur Raiffeisenstraße zu führen.

Herr Bartel erklärt, dass die Stadt Emmerich am Rhein generell die Verlegung des Haltepunktes fordert. Die eigentliche Planung obliegt der Bahn und die Stadt Emmerich am Rhein befindet sich in enger Abstimmung mit ihr, wo immer über alle Bauwerke gesprochen wird. Die Bezirksregierung Düsseldorf als genehmigende Behörde legt großen Wert darauf, dass die Regeln und Richtlinien für Rad- und Fußverkehr (einschl. Rampenneigung, Gehweg-, Fahrwegbreiten) eingehalten werden. Eine explizite Forderung ist insofern überflüssig.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt ergänzend aus, dass die Forderung entsprechend bereits in der Stellungnahme aus dem Jahr 2012 abgebildet ist. Im Erörterungstermin wurde in dem Punkt spezifiziert und auch im 1. Deckblattverfahren wurde entsprechend eine Ergänzung aufgenommen. Die Forderung nach der Verlegung des Haltepunktes in Richtung Praestsches Feld ist in der Stellungnahme eindeutig gewesen und bleibt weiterhin im Verfahren bestehen.

Frau Surink macht deutlich, dass im 1. und 2. Absatz der Stellungnahme zu 1.2 (Seite 6) alles enthalten ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht den Vorschlag, im 1. Absatz das Wort „Wunsch“ durch „Forderung“ zu ersetzen. Dieser Änderung wird  von allen Ausschussmitgliedern zugestimmt.

Mitglied ten Brink bittet um Aufnahme der Ergänzung von 4 % und einer lichten Breite von 4,20 m, d. h. zwischen den Handläufen besteht nachher eine Breite von 4 m.

Die Verwaltung nimmt die Ergänzung auf.

 

Nunmehr geht Herr Bartel weiter in der Stellungnahme.

Vorsitzender Jansen teilt zur Ergänzung der Stellungnahme zu Seite 7, Einschub 452/BÜ Bahnweg mit, dass der Chef der Feuerwehr in der Sitzung des Arbeitskreises anwesend war und dort mitgeteilt hat, dass man mit dem Ergebnis zufrieden sei.

Auf Wortäußerung von Mitglied Bartels sen. teilt Herr Bartel mit, dass die Richtlinien ein Mindestmaß von 5 m ausweisen. Die Bahn hat entsprechend dieser Richtlinien zu planen. Im Idealfall könnte man über eine Breite von 5,50 m verfügen. Im Ergebnis wird natürlich das Mindestmaß herauskommen, die Stadt Emmerich am Rhein wird aber die 5,50 m fordern.

 

Mitglied ten Brink geht auf die Seite 7 der Stellungnahme, Abs. 2, ein, welcher lautet:

Der Geh-, Radweg sowie der Fußweg/Rampe hat DIN 18040 Barrierefreies Bauen zu entsprechen.

Er bittet um den nachfolgenden Einschub hinter Barrierefreies Bauen „und Planungsbreiten von Rad-/Fußwegen gemäß den ERA- und EFA-Richtlinien“

 

Die Verwaltung sagt zu, diese Ergänzung in der Stellungnahme aufzunehmen.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Kaiser teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass der Antrag auf Verlängerung der Lärmschutzwand nicht fristgerecht eingegangen ist und er somit nicht in der Vorlage abgebildet ist. Formal wird der Antrag in der Sitzung des Rates nach den Ferien behandelt werden. Die im Antrag angesprochenen Punkte Bergh und Vrasselt können heute abgearbeitet werden. Die Punkte c und d betreffend den Planfeststellungsabschnitt 3.5 kommen zum späteren Zeitpunkt.

Herr Bartel teilt im Fall der Lärmschutzwand in Praest-Bergh mit, dass sich die Verwaltung die Örtlichkeit angesehen hat und die gestellte Forderung nicht nachvollziehen kann. Gefordert ist, die Lärmschutzwand zwischen der hergestellten Brücke Kerstenstraße und dem ersten Wohnhaus in Praest-Bergh zu verlängern. Allerdings sind in dem Bereich keine schützenswerten Anwohner, so dass dieser Forderung sinnlos ist.

 

Mitglied ten Brink fragt nach den Lärmschutzwänden bei km 53,570 und 53,820 im Ortsteil Praest-Bergh rechts der Bahn, wo sich einzelne Wohnhäuser befinden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es in Praest-Bergh eine Lärmschutzwand gibt, welche den Lärmmessungen des Gutachters entspricht. Die Wohnbebauung ist geschützt. In dem von ihm angesprochenen Bereich gibt es keine Wohnbebauung die geschützt werden muss.

 

Ferner fragt er nach der durchgehenden Lärmschutzwand von km 56,150 bis 57,500 links der Bahn.

Herr Bartel teilt mit, dass in der ursprünglichen Stellungnahme bereits die Forderung nach einem aktiven Lärmschutz gefordert ist und nicht nochmals ausdrücklich gefordert werden.

Gleiches gilt für die Verlängerung der Schallschutzwand, die bereits im Jahr 2012 gefordert wurde.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass in der Forderung in der Stellungnahme aus dem Jahre 2012 die Kilometrierung von km 65,400 bis 57,000 festgelegt wurde. Die Verwaltung würde aber der Festlegung der Kilometrierung von km 56,150 bis 57,500 zustimmen und entsprechend aufnehmen.

 

Herr Bartel geht nunmehr weiter in der Stellungnahme.

 

Mitglied Gerritschen geht auf das Bauwerk Baumannstraße ein, wo erhebliche Planungsfehler hinsichtlich des Untergrundes passiert sind. Er stellt die Frage, inwiefern Einigkeit über die höheren Finanzierungsaufwendungen besteht.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass hierüber entsprechend vor einiger Zeit entsprechend im Rat beschlossen wurde; in der damaligen Sitzung wurde über die Kostensteigerung berichtet.

 

Der Ortsvorsteher von Praest, Herr Meyer, meldet sich zu Wort und bedankt sich bei der Verwaltung.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Aufnahme der Ergänzungen in der Stellungnahme abstimmen.