Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmal „Grabstein der Familie Josef Pastor“ auf dem kommunalen Friedhof Emmerich, Hansastraße/Friedensstraße die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt.

 


Herr Bartel erklärt, dass auf Antrag einer Familie der Grabstein der Familie Josef Pastor auf dem kommunalen Friedhof Hansastraße/Friedensstraße der Stadt Emmerich am Rhein in die Denkmalliste aufgenommen werden soll. Er führt aus, dem Antrag aus fachlicher Sicht folgen zu können.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.