Sitzung: 18.08.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2313/2020
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmal
„Bungalow, Hoynckallee 1“ die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz
und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz –
DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler
erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem
vorläufigen Denkmalblatt.
Herr Bartel erklärt, vom Eigentümer einen Antrag zur Aufnahme des Bungalows, Hoynckallee 1 in die Denkmalliste erhalten zu haben. Er gibt an, dem Antrag aus fachlicher Sicht zu entsprechen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.