Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmal „Bungalow, Hoynckallee 1“ die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt.

 


Herr Bartel erklärt, vom Eigentümer einen Antrag zur Aufnahme des Bungalows, Hoynckallee 1 in die Denkmalliste erhalten zu haben. Er gibt an, dem Antrag aus fachlicher Sicht zu entsprechen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.