Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das Außerkrafttreten der bestehenden Förderrichtlinien vom 01.08.2015 und das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien rückwirkend zum 01.08.2020.

 

 


 

Verwaltungsseitig stellt Frau Bremer die neuen Richtlinien zur Kindertagespflege vor (s. Anlage Präsentation I) Eingehend auf die Historie erläutert sie nochmal die Gründe dafür, dass eine komplette Überarbeitung der Richtlinien bisher nicht wie angekündigt vorgelegt werden konnte. Eine erfolgte Erhebung der Wünsche der Tagesmütter mittels Fragebögen habe deutlich gemacht, dass eine Erhöhung des Stundensatzes Priorität habe. Der weitere Prozess zur Überarbeitung der Richtlinien stagnierte aufgrund bekannter personeller Engpässe. Nach Neubesetzung der Stellen mussten die neuen Kolleginnen neben der Einarbeitung in erster Linie das Tagesgeschäft bewältigen. Um Zusagen gegenüber den Kindertagespflegepersonen dennoch einzuhalten und diese finanziell zu unterstützen habe das Jugendamt in einem ersten Schritt zum 01.01.2020 eine vorläufige Erhöhung des Stundensatzes pauschal von 4,50 € auf 5,00 € vorgenommen. Dies sei dem JHA in früherer Sitzung auch bereits vorgestellt worden.

Weitere Planungen zur Überarbeitung der Richtlinien seien dann leider aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr möglich gewesen, u.a. weil die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen durchgehend durch die Organisation einer Notbetreuung und ständig neue umzusetzende Fachempfehlungen vom Land gebunden war.

 

Für die die Kindertagespflege betreffenden Änderungen durch die zum 01.08.2020 in Kraft getretene KiBiz-Reform muss eine zeitnahe Umsetzung gewährleistet werden. Die mit der Vorlage zum Beschluss vorgelegte Änderung der Richtlinien sei daher ausschließlich auf die umzusetzenden geänderten gesetzlichen Vorschriften beschränkt.

 

Trotzdem bleibe es natürlich bei der Planung, die Förderrichtlinien insgesamt weiter zu überarbeiten.

Im Herbst diesen Jahres finde ein Treffen mit den Kindertagespflegepersonen statt, um sich über die Art und Weise der weiteren Beteiligung am Prozess abzustimmen. Die Überarbeitung der neuen Richtlinien werde kontinuierlich weitergeführt, um diese im 1. Halbjahr 2021 beschlussfähig vorzulegen zu können. 

 

Frau Bremer erläutert die aus der Vorlage ersichtlichen weiteren bereits vorgenommenen Änderungen der Richtlinien und schlägt verwaltungsseitig vor, die Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung für die Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein mit den Änderungen nach dem KiBiz zum 01.08.20 zu beschließen.

 

Mitglied Gertsen äußert seine Enttäuschung über die lange Bearbeitungszeit für die Überarbeitung der Richtlinien. Die Begründung der Verwaltung dafür könne er nur teilweise nachvollziehen. Das Argument, eine adäquate Beteiligung der Tagespflegepersonen sei an der Technik zum digitalen Austausch gescheitert, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Der Vorlage werde er für die CDU zustimmen, um zumindest schon die Ansprüche der Tagespflegepersonen nach den geänderten gesetzlichen Vorschriften zu sichern.

 

Frau Bremer kann die Enttäuschung verstehen, betont aber nochmal, dass der Verwaltung aufgrund der äußeren Gegebenheiten die Hände gebunden sind. Das Krisenmanagement und die Abarbeitung der Vorgaben durch das Land seien vorrangig. Dafür bitte sie um Verständnis.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Mitglieds Gertsen, gemäß Beschlussvorlage zu beschließen abstimmen.