Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und auf die nächste Sitzung mit vorherigem Ortstermin zu setzen.

 

 


 

Herr Bartel erklärt, dass in der Sachdarstellung ein kleiner Fehler ist. Die aktuelle Verkehrssituation ist so, dass derzeit in der Goebelstraße ab Höhe Hansastraße bis zur Schillerstraße die Tempo 30 Beschränkung gilt. Alles in Richtung Gerhard-Storm-Straße ist nach wie vor mit Tempo 50 befahrbar. Die van-Gülpen-Straße bzw. Goebelstraße sind in Richtung Süden vorfahrtsberechtigt, so dass der Kreuzungsbereich Gerhard-Storm-Straße aus Richtung ‚s Heerenberger Straße kommend Vorfahrt zu gewähren hat, welches über ein Stopp-Schild geregelt ist. Das Stopp-Schild steht relativ weit entfernt von der Kreuzung, die entsprechende Haltelinie ist dort markiert und der Autofahrer muss dort anhalten muss, den Fuß- und Radweg beobachten muss, um sich dann langsam an die Sichtachse vorzutasten. Die Einsicht in die Goebelstraße ist zwar nicht optimal, aber nicht gefährlich, welches von der Kreispolizeibehörde Kleve bestätigt wurde. In den Jahren 2017 bis 2020 wurden keine Unfälle an dieser Kreuzung verzeichnet, die auf die mangelnde Sichtbeziehung zurückzuführen sind.

Anschließend erläutert der die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink versteht nicht, dass dort nichts passiert. Von der Gerhard-Storm-Straße kommend in Richtung Innenstadt hat man keine Einsicht in die Goebelstraße. Man muss mindestens bis auf den Radweg (also über die Haltelinie) einfahren, um Einsicht in die Straße zu bekommen. Der Radweg in der Goebelstraße ist aber von PKW mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h zu befahren. An dieser Stelle darf nicht auf Maßnahmen zur Verkehrssicherung verzichtet werden, sei es durch Tempo 30, durch einen Spiegel oder den Eigentümer darum bitten, die Betonmauer und Hecke im Sichtbereich der Kreuzung abzubrechen. Seine Fraktion stellt den Antrag, die Goebelstraße in dem Bereich weiterhin mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auszuweisen.

 

Mitglied Gerritschen teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man einer Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich zustimmt. Diese Maßnahme ist zielführend zur Vermeidung von Unfällen. Es handelt sich um einen stark befahrenen Schulweg in beide Richtungen. In seiner Fraktion wurde darüber diskutiert, die Tempo-30-Zone bis zur L 7 durchzuführen, da dort der gesamte Radverkehr langläuft, der zur Gesamtschule geht.

 

Mitglied Leypoldt erklärt, dass mit anderen Beschlüssen im Bereich der Wälle Tempo-30 ausgewiesen wurde. Er stellt die Frage an die Verwaltung, warum andere Straßen innerhalb der Wälle nicht genauso entsprechend ausgewiesen werden können.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass gemäß § 75 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung erhebliche Umstände vorliege müssen, um von der Grundregel (50 km/h) abzuweichen. Eine Tempo-30-Zone ist anders als eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Es stellt sich immer die Frage, ob die Situation an der Stelle so erheblich und gefährlich ist, dass das Abweichen von der Regel vertretbar und angeraten ist. Die Streckenführung von der Goebelstraße bis zur L 7 ist hinsichtlich der Gefahrensituation an verschiedenen Stellen unterschiedlich sind und immer anders zu bewerten ist.

 

Mitglied Leypoldt schlägt vor, einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen, um Lösungen zur Entschärfung auszuarbeiten.

Mitglied ten Brink befürwortet diesen Vorschlag.

 

Vorsitzender Jansen fasst zusammen, dass dieser Tagesordnungspunkt von der Sitzung abgesetzt wird und auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung mit vorheriger Ortsbesichtigung gesetzt wird.

Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden.