Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Eingabe wird wegen Nichtzuständigkeit zurückgewiesen.  


 

Der Vorsitzende zitiert aus einer Stellungnahme es Kreises Kleve zu dieser Angelegenheit: „Das Gutachten der Fa. Forplan Dr. Schmiedel GmbH dient alleine der Vorbereitung einer Neufassung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Kreises Kleve. Das Gutachten – und ebenso der Rettungsdienstbedarfsplan – betrachtet aufgrund der rechtlichen Vorgaben die bedarfsgerechte Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen im gesamten Kreis Kleve. Die Betrachtung kann nicht auf einzelne Kommunen reduziert werden, da in diesem Falle sämtliche Wechselwirkungen über das jeweilige Stadt-/Gemeindegebiet hinaus unberücksichtigt blieben. Gerade diese sind jedoch wesentlich für eine rettungsdienstliche Bedarfsplanung.“

 

Aus diesem Grunde müsse die Eingabe als unzulässig zurückgewiesen werden.

 

Die Mitglieder Dr. Reintjes und Mölder teilen mit dass sie dem ursprünglichen Beschlussvorschlag „Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss“ nicht zugestimmt hätten.

 

Mitglied Arntzen nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.