Sitzung: 09.09.2020 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Es bestehen keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgeschriebene Niederschrift und sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.