Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis.

 


 

Herr Antoni stellt kurz die Anlage zur Sitzungsvorlage dar und verweist hier insbesondere auf die Beträge der jeweiligen Gebührenausgleichsrücklage. Dabei weist er auf den Stand der Gebührenausgleichsrücklage des Friedhofes hin. Wie sich die Gebühren in 2021 entwickeln werden wird in der nächsten Sitzung der KBE beschlossen werden müssen.

 

Herr Weicht fragt zur Vorlage, ob wie dort beschrieben, die Abschreibung nach KAG mit dem Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden kann, oder ob es sich um eine Muss-Bestimmung handelt. Herr Friedrich antwortet, dass die Wiederbeschaffungswerte anzusetzen sind. Herr Weicht fragt weiter, wie z.B. eine Kehrmaschine nach KAG konkret abgeschrieben werde. Dabei ist insbesondere die Frage, ob eine nach 6-8 Jahren abgeschriebene Maschine, die jedoch noch 14 Jahre hält dazu führt, dass in der KAG-Kalkulation weitere 6 Jahre mit den hohen Zinssätzen Abschreibung und Verzinsung berechnet würden.

 

Herr Friedrich antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Es würde eine Bereinigung der entsprechenden Kostenpositionen stattfinden.