Sitzung: 09.09.2020 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 70 - 16 2349/2020
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der
kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem
KAG NRW zur Kenntnis.
Herr Antoni stellt kurz die Anlage zur Sitzungsvorlage dar und verweist
hier insbesondere auf die Beträge der jeweiligen Gebührenausgleichsrücklage.
Dabei weist er auf den Stand der Gebührenausgleichsrücklage des Friedhofes hin.
Wie sich die Gebühren in 2021 entwickeln werden wird in der nächsten Sitzung
der KBE beschlossen werden müssen.
Herr Weicht fragt zur Vorlage, ob wie dort beschrieben, die Abschreibung
nach KAG mit dem Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden kann, oder ob
es sich um eine Muss-Bestimmung handelt. Herr Friedrich antwortet, dass die
Wiederbeschaffungswerte anzusetzen sind. Herr Weicht fragt weiter, wie z.B.
eine Kehrmaschine nach KAG konkret abgeschrieben werde. Dabei ist insbesondere
die Frage, ob eine nach 6-8 Jahren abgeschriebene Maschine, die jedoch noch 14
Jahre hält dazu führt, dass in der KAG-Kalkulation weitere 6 Jahre mit den
hohen Zinssätzen Abschreibung und Verzinsung berechnet würden.
Herr Friedrich antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Es würde eine
Bereinigung der entsprechenden Kostenpositionen stattfinden.